Weihnachten Wohnen & Leben

Advent, Advent – Vorsicht, es brennt!

  • Anzahl der Wohnungsbrände steigt ab November
  • Bis zu doppelt so hohe Schadenzahlen von November bis Januar als im übrigen Jahr
  • Dunkelziffer von nicht gemeldeten Bränden noch viel höher

Am kommenden Sonntag wird in vielen deutschen Haushalten die erste Adventskerze angezündet. Mit ihr beginnt die besinnliche (Vor-)Weihnachtszeit, die sich viele ohne flackerndes Kerzenlicht nicht vorstellen können. Aber Vorsicht: In dem Zeitraum von November bis Januar steigen auch die Zahlen der Wohnungsbrände, nicht zuletzt durch fahrlässiges Fehlverhalten. So registriert die Gothaer im Winter regelmäßig bis zu doppelt so hohe Schadenzahlen durch Feuer.

Zu keiner Zeit im Jahr wird so viel dekoriert, wie in den Wochen vor Weihnachten. Adventskränze und Weihnachtsbäume erstrahlen im festlichen Glanz und im Kerzenschein rückt das Jahresende näher. Doch so besinnlich die Adventszeit ist, so gefährlich ist sie auch. Viele haben es schon erlebt: Da sitzt man gemütlich mit der Familie zusammen und auf einmal riecht es verbrannt. Bis der Übeltäter gefunden ist, steht der halbe Adventskranz schon in Flammen und droht im schlimmsten Fall sogar auf die restliche Einrichtung überzugreifen. „Dieser Trend hält leider weiter an und wir registrieren die meisten Feuerunfälle durch fahrlässiges Verhalten den Monaten November, Dezember und Januar“, berichtet Stefan Benz vom Gothaer Schaden Controlling. „Die Schadenzahlen sind in diesen Monaten mitunter doppelt so hoch als im restlichen Jahr.“ Erschreckend hierbei ist, dass nicht gemeldete Brände in diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt sind. Denn in den meisten Fällen können die Betroffenen das beginnende Feuer noch rechtzeitig verhindern oder löschen.

Wann zahlt die Versicherung?

Bei einer Hausratversicherung sind Brandschäden grundsätzlich abgedeckt. Kann ein Feuer also nicht mehr unter Kontrolle gebracht werden, ersetzt die Hausratversicherung zerstörte Einrichtungsgegenstände sowie Schäden, die durch einen Feuerwehreinsatz entstanden sind. Aber: Der Versicherungsschutz kann bei grob fahrlässigem Handeln mitunter in Frage stehen. Wer also eine brennende Kerze unbeaufsichtigt lässt, riskiert im Brandfall auf den entstehenden Kosten sitzen zu bleiben. Ein Blick in die eigenen Vertragsbedingungen ist also wichtig – die Hausratversicherung der Gothaer beispielsweise deckt auch die grobe Fahrlässigkeit ab. Ist ein Gast für einen Brandschaden verantwortlich, greift übrigens seine Privathaftpflichtversicherung. In beiden Fällen sollte der Schaden möglichst durch Fotos und ggf. im Feuerwehrbericht dokumentiert werden, um eine reibungslose Regulierung zu ermöglichen.

So vermeiden Sie Brände

  • Offenes Feuer niemals – auch nicht „nur mal kurz“ – unbeaufsichtigt lassen.
  • Adventskranz und Weihnachtsbaum regelmäßig gießen, um ein Austrocknen zu vermeiden.
  • Adventskranz, Weihnachtsbaum und Kerzen nur stabil und sicher aufstellen. Nähe zu Vorhängen und leicht brennbarem Baumschmuck vermeiden.
  • Fluchtwege nicht durch Möbel verstellen und regelmäßig die Funktionstüchtigkeit der Rauchmelder testen.

Diese Vorsichtsmaßnahmen gelten bei künstlicher Beleuchtung:

  • Elektrische Lichterketten vor ihrer Inbetriebnahme überprüfen und kaputte Birnen nur durch solche mit gleicher Voltstärke ersetzen, um Kabelüberhitzungen zu vermeiden
  • Nur Lichterketten mit einem VDE- und GS-Prüfzeichen kaufen und verwenden.
  • Mehrfachsteckdosen nicht überlasten: Gesamtverbrauch aller angesteckten Geräte addieren und überprüfen, ob die angegebene Leistung der Mehrfachsteckdose dafür ausreicht. Ein Extra-Hinweis: Steckdosenleisten nicht ineinanderstecken! Die erhöhte Geräteanzahl führt schnell zur Überlastung und damit zu einer Erhitzung – auf bis zu 200 Grad in nur wenigen Minuten.
  • Lichterketten nachts und beim Verlassen der Wohnung immer ausschalten.
  • LED-Lichterketten sind stromsparender und damit weniger brandgefährlich.

Quelle: Gothaer Konzern