Weihnachten

Brandgefährliche Adventszeit

  • Ab November steigt die Zahl der Wohnungsbrände durch Kerzen etc.
  • Höchste Schadenszahlen im November, Dezember und Januar
  • Dunkelziffer von nicht gemeldeten Bränden noch viel höher

Ein Teelicht hier, ein Adventskranz da und zwischendrin noch ein paar Lichterketten – im Winter wird Gemütlichkeit vor allem mit Dekoration erzeugt. Aber Vorsicht: In der (Vor-)Weihnachtszeit und im Januar steigen auch die Zahlen der Wohnungsbrände, vor allem diejenigen, die Versicherer als fahrlässiges Fehlverhalten kategorisieren. Die Gothaer etwa registriert regelmäßig von November bis Januar bis zu doppelt so hohe Schadenszahlen durch Feuerunfälle, die sich durch aufmerksames Verhalten hätten vermeiden lassen.

Da geht man einmal „nur ganz kurz“ aus dem Raum und genau in diesem Moment „beschließt“ das heiße Kerzenwachs der Adventskerze, sich seinen Weg nach unten zu bahnen in Richtung des knochentrockenen Gezweigs. Kommt man wieder, steht schon der ganze Kranz in Flammen, das Feuer droht sogar, auf die Vorhänge überzugreifen. Gut, dieser Fall ist extrem, ist so aber durchaus schon vorgekommen und tut es immer wieder. „Der Trend hält leider weiter an und wir registrieren die meisten Feuerunfälle durch fahrlässiges Verhalten im Winter“, berichtet Stefan Benz vom Gothaer Schaden Controlling. „Die Schadenszahlen sind in diesen Monaten mitunter doppelt so hoch wie im restlichen Jahr.“ Darin noch nicht berücksichtigt sind die Brände, die der Hausratversicherung gar nicht erst gemeldet werden, weil die Wohnungsbesitzer das beginnende Feuer noch rechtzeitig selbst verhindern oder löschen konnten und sie nur mit einem gewaltigen Schreck davonkommen.

Zahlt die Versicherung?

Ist etwas kaputtgegangen oder verbrannt, hilft die Hausratversicherung aus. Sie ersetzt die Schäden, die durch Flammen und durch einen Feuerwehreinsatz entstanden sind. Aber: Wer grob fahrlässig handelt, etwa eine brennende Kerze unbeaufsichtigt lässt, riskiert seinen Versicherungsschutz. In der Hausratversicherung der Gothaer ist auch diese Fahrlässigkeit mit abgedeckt – das bietet aber nicht jeder Versicherer und ein Blick in die eigenen Vertragsklauseln ist wichtig. Wurde ein Brandschaden von Gästen ausgelöst, greift übrigens die private Haftpflichtversicherung der Besucher. Um den Schaden zu melden, sollte er möglichst durch Fotos und ggf. den Feuerwehrbericht dokumentiert werden.

Brandschutz bei Kerzen

  • Offenes Feuer niemals unbeaufsichtigt lassen – auch nicht „nur mal kurz“.
  • Adventskranz, Weihnachtsbaum und Kerzen nur stabil aufstellen und an einem sicheren Standort: Etwa keine tief hängenden Lampen oder flatternden Vorhänge in der Nähe einer Flamme haben.
  • Fluchtwege nicht durch Möbel verstellen und regelmäßig die Funktionstüchtigkeit der Rauchmelder per Prüftaste testen.

Brandschutz bei Lichterketten

  • Elektrische Lichterketten vor ihrer Inbetriebnahme überprüfen und kaputte Birnen nur durch solche mit gleicher Voltstärke ersetzen – so werden Kabelüberhitzungen vermieden.
  • Nur Lichterketten mit einem VDE- und GS-Prüfzeichen kaufen und verwenden.
  • Mehrfachsteckdosen nicht überlasten: Gesamtverbrauch aller angesteckten Geräte addieren und überprüfen, ob die angegebene Leistung der Mehrfachsteckdose dafür ausreicht. Ein Extra-Hinweis: Steckdosenleisten nicht ineinanderstecken! Die erhöhte Geräteanzahl führt schnell zur Überlastung und damit zu einer Erhitzung – auf bis zu 200 Grad in nur wenigen Minuten.
  • Lichterketten nachts und beim Verlassen der Wohnung immer ausschalten.
  • LED-Lichterketten sind stromsparender und damit weniger brandgefährlich.

Quelle: Gothaer