Weihnachten

Advent, Advent … es brennt!

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Schaden-Tipp der IDEAL Versicherung

Viele machen es sich in der Weihnachtszeit zuhause bei Kerzenschein gemütlich. Doch Vorsicht: Menschliches Fehlverhalten gehört zu den häufigsten Brandursachen. Kommt es zu einem Schaden, fallen meist mehrere tausend Euro für den Betroffenen an. Was man beim Abbrennen von Kerzen beachten sollte und welche Versicherungen bei Bränden zahlen, weiß Romy Schmidt, Schadenexpertin bei der IDEAL Versicherung.

Brandursache Kerze: Immer im Blick haben!

Im vergangenen Jahr entstand durch Brände in der Weihnachtszeit ein Schaden von rund 31 Millionen Euro. „Auf den einzelnen Wohnungsbrand umgerechnet ergeben sich daraus im Schnitt Kosten in Höhe von 3.100 Euro für den Betroffenen“, weiß Schadenexpertin Romy Schmidt. Der wichtigste Grundsatz für den Dezember lautet daher: Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen! „Denn wer einen Raum mit brennenden Kerzen sich selbst überlässt, handelt grob fahrlässig und riskiert möglicherweise seinen Versicherungsschutz“, warnt Schmidt. Besondere Vorsicht ist mit Kindern und Haustieren geboten: Der Nachwuchs sollte – genau wie Hund, Katze und Co. – niemals mit offenem Feuer alleingelassen werden. Zudem haben Eltern darauf zu achten, dass sie Feuerzeug und Streichhölzer immer außerhalb der Reichweite ihrer Kinder aufbewahren. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr zur Weihnachtszeit sind Adventskranz und Weihnachtsbaum, denn sie fangen schnell Feuer. „Der Weihnachtsbaum sollte stabil und in einem angemessenen Abstand zu brennbaren Gegenständen aufgestellt werden“, betont die IDEAL-Expertin. Und nicht vergessen: Den Baum regelmäßig gießen! Denn ein vertrockneter Baum ist leicht entflammbar. Grundsätzlich gilt: Prävention sollte immer an erster Stelle stehen, um einen Brand in den eigenen vier Wänden zu verhindern. Der emotionale Wert des Eigentums lässt sich nicht ersetzen – auch wenn die Versicherung den materiellen Schaden begleicht.

Welche Versicherung zahlt?

Kommt es zu einem Brand, schützen unterschiedliche Versicherungen vor den finanziellen Folgen. Bewegliche Gegenstände, wozu auch die Geschenke unterm Weihnachtsbaum zählen, sind in der Hausratversicherung eingeschlossen. Sie erstattet den Wiederbeschaffungswert. Hat das Feuer Schäden am Haus hinterlassen, kommt hierfür die Wohngebäudeversicherung auf. „Da Weihnachten traditionell ein Familienfest ist, kann es zudem passieren, dass Gäste aus der Verwandtschaft einen Brand verursachen“, ergänzt Schmidt. Auch in einem solchen Fall ist es ratsam, dass sich der Geschädigte an seine Hausrat- oder Gebäudeversicherung wendet. Diese geht in aller Regel in Vorleistung und erstattet den Wiederbeschaffungswert der beschädigten Gegenstände. Bei allen Bränden – ganz gleich, wer sie verursacht hat – gilt: Die Versicherung muss unverzüglich über den Schaden informiert werden, auch an Feiertagen. Falls der telefonische Schadenservice nicht besetzt ist, können Versicherte den Vorfall jederzeit online melden. „Um den Schaden zu dokumentieren, sollten die Bewohner Fotos machen“, rät die IDEAL-Expertin. Erst wenn ein Gutachter vor Ort war oder die Versicherung – am besten schriftlich – mitgeteilt hat, dass dies nicht notwendig ist, sollten Betroffene damit beginnen, beschädigte Gegenstände zu entsorgen.

Eine sichere Alternative?

Wem das Risiko bei Kerzen zu hoch ist, kann auf elektrische Beleuchtung umsteigen. Aber auch hier gibt es einige Dinge zu beachten: Wer beim Dekorieren der eigenen vier Wände zu künstlicher Beleuchtung greift, sollte die Steckdosen nicht überlasten. „Besonders gefährlich wird es, wenn Mehrfachsteckdosen hintereinander angeschlossen sind“, betont die Expertin. Wird die maximale Leistung der einzelnen Steckdosenleiste überschritten, kann dies zu einem Hausbrand führen. Zudem spielt die Qualität von Lichterketten und LED-Kerzen eine Rolle: „Beim Kauf ist es empfehlenswert, sich am Prüfsiegel zu orientieren“, so Schmidt. Besser als das CE-Zeichen sind Siegel, die mehr Sicherheit garantieren: etwa das GS-Zeichen oder idealerweise das VDE-Zeichen.

Mehr Schaden-Tipps im IDEAL Magazin unter https://www.ideal-versicherung.de/magazin/.

Quelle: IDEAL Lebensversicherung a.G.