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Brückentage: minimaler Einsatz, maximaler Urlaub

ARAG Experten geben Tipps, wie man seine Urlaubstage 2022 optimal plant

Das Jahr 2021 war für die meisten Arbeitnehmer ein mieses Urlaubsjahr: Viele Feiertage fielen auf ein Wochenende. Doch 2022 wird – nachdem es mit dem Neujahrstag jeweils am Wochenende nicht ganz optimal startet und endet – im Laufe des Jahres besser! Es gibt einige gute Gelegenheiten, sich mit wenigen Urlaubstagen viel Freizeit zu verschaffen. Aber Brückentage sind auch bei den Kollegen sehr begehrt. Zudem wird der Urlaub in vielen Unternehmen nach dem Motto “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!” vergeben. Darum raten die ARAG Experten zum schnellen Handeln.

Heilige Drei Könige

Für Baden-Württemberger, Bayern und Sachsen-Anhalter kann das Jahr mit einer Dreitage-Woche beginnen, denn „Heilige Drei Könige“ am 6. Januar ist für sie ein gesetzlicher Feiertag, der 2022 auf einen Donnerstag fällt. Arbeitnehmer aus diesen Regionen Deutschlands, die sich den darauffolgenden Freitag freinehmen, haben mit nur einem Urlaubstag ein XXL-Wochenende.

Vor der Sommerpause

Nach einer langen Durststrecke ohne jegliche Feiertage winkt das lange Osterwochenende erst im April. Es gilt bundesweit und dauert von Karfreitag am 15. bis Ostermontag am 18. April. Glück haben hingegen Berliner: Für sie ist nach Angaben der ARAG Experten auch der 8. März ein gesetzlicher Feiertag. Dieser Internationale Frauentag fällt 2022 auf einen Dienstag, so dass sich die Hauptstädter mit nur einem Urlaubstag am Montag, den 7. März, ein langes Wochenende gönnen können.

Der Tag der Arbeit am 1. Mai fällt auch dieses Jahr aufs Wochenende und wird erst 2023 für Arbeitnehmer wieder als Feiertag interessant, dann an einem Montag. Christi Himmelfahrt – oder auch Vatertag, wie er in vielen Regionen Deutschlands genannt wird – am 26. Mai fällt wie jedes Jahr auf einen Donnerstag. Der nachfolgende Freitag ist also ein klassischer Brückentag, an dem alle Väter und Nicht-Väter sich vom Bollerwagen-Ziehen ausruhen und das Wochenende verlängern können. Wer auch noch die drei Tage vorher Urlaub einreicht, kann sogar ganze neun Tage faulenzen.

Das nächste lange Wochenende für ganz Deutschland ist erst im Juni. Denn der Pfingstmontag fällt auf den 6. Juni. Wer in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und in einigen Gemeinden in Sachsen oder Thüringen arbeitet, hat bereits die Woche nach Pfingsten wieder die Chance auf ein langes Wochenende: Fronleichnam am Donnerstag, den 16. Juni, eignet sich hervorragend zur Verlängerung des Wochenendes.

Langes Wochenende am 3. Oktober

Nach einigen nur regional geltenden Feiertagen, wie z. B. dem Hohen Friedensfest in Augsburg am Montag, den 8. August, oder Mariä Himmelfahrt am Montag den 15. August, die im Saarland und in einigen Teilen Bayerns gefeiert wird, winkt das nächste XXL-Wochenende erst wieder am bundesweit geltenden Tag der Deutschen Einheit: Der 3. Oktober fällt endlich mal wieder auf einen Montag.

Allerheiligen

Allerheiligen am 1. November ist in fünf Bundesländern – Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland – ein sogenannter stiller Feiertag. Nach Auskunft der ARAG Experten sind an diesem Tag – unabhängig von Corona-Maßnahmen – öffentliche Tanzveranstaltungen sowie laute Musik in Kneipen, Bars und Clubs grundsätzlich verboten. 2022 fällt Allerheiligen auf einen Dienstag. Wer also zu den glücklichen Bewohnern dieser Bundesländer gehört, kann mit nur einem Urlaubstag am Montag vor Allerheiligen das Wochenende auf vier Tage ausdehnen oder mit drei weiteren Urlaubstagen insgesamt neun Tage frei machen.

Weihnachten und Silvester

Jetzt schon die festlichen Urlaubstage zu planen, kann laut ARAG Experten nicht schaden. Denn freie Tage um Weihnachten und den Jahreswechsel sind traditionell sehr begehrt. In 2022/2023 ist allerdings nicht allzu viel drin: Heiligabend ist ein Samstag – so dass immerhin der zweite Weihnachtfeiertag auf einen Montag fällt und das Jahr mit einer kurzen Arbeitswoche endet. Leider ist auch nicht sehr viel Zeit, um sich von der Silvester-Party zu erholen, denn der 1. Januar ist an einem Sonntag.

Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Quelle: ARAG