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Vorsorge rechtzeitig planen: Woran man unbedingt denken sollte – Teil 4

Heute: Was passiert ohne Vollmacht oder Verfügung?

Wer seine Vorsorge nicht rechtzeitig mit Vollmachten und Verfügungen plant, hat im Ernstfall keine Kontrolle darüber, was mit ihm passiert und wer seine Angelegenheiten für ihn regelt. „Ehepartner oder Kinder beispielsweise sind nicht automatisch Vertreter, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. Ohne eine Vorsorgevollmacht können Angehörige beispielsweise keine Verträge kündigen oder Leistungen bei der Pflege- oder Krankenkasse beantragen“, erklärt Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Ist man dann dennoch auf einen Betreuer angewiesen, bestellt ein Betreuungsgericht einen Vertreter. In der Regel legt das Gericht zwar einen Angehörigen fest, den man vielleicht ohnehin einsetzen würde. Kommt kein Angehöriger in Frage, übernimmt die Betreuung allerdings eine völlig fremde Person. In jedem Fall findet ein gerichtliches Verfahren mit Anhörung und ärztlichem beziehungsweise psychiatrischem Gutachten des Betroffenen statt. Dafür fallen Kosten an, die man sich durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht sparen kann. Fehlt auch eine Patientenverfügung, versucht der behandelnde Arzt, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Hält es der Arzt beispielsweise für sinnvoll, den Patienten jahrelang künstlich am Leben zu erhalten, können Angehörige nichts dagegen tun – auch wenn sie wissen, dass der Betroffene das so nicht gewollt hätte. „Damit in Zeiten, in denen man nicht mehr selbst entscheiden kann, die eigenen Wünsche berücksichtigt werden, sind Patientenverfügung und Vollmachten unerlässlich“, so der Pflegeexperte der IDEAL Versicherung.

Quelle: IDEAL Lebensversicherung a.G.