Männergesundheit

Videosprechstunde beim Arzt: Immer eine gute Alternative?

Mit einem Magen-Darm-Infekt, hämmernden Migräne-Kopfschmerzen oder wegen Begutachtung einer Operationswunde im Wartezimmer des Arztes zu sitzen, ist sowohl für Erkrankte als auch für andere Patienten oft eine Tortur. Eine Alternative bietet die Videosprechstunde. Gerade in Pandemie-Zeiten ist sie verstärkt genutzt worden. Wann eine virtuelle Sprechstunde sinnvoll ist und wo die Grenzen sind, weiß Carsten Sellmer, Gesundheitsexperte der IDEAL Versicherung. Über die technischen Voraussetzungen und die Datensicherheit informiert Percy Wippler, Digitalexperte der IDEAL Versicherung.

Videosprechstunde oder Praxisbesuch?

Eine virtuelle Sprechstunde beim Arzt empfiehlt sich, wenn es in erster Linie um eine Beratung geht oder es sich um einen Kontrolltermin handelt. Psychotherapeutische Sitzungen sind vor Laptop, Tablet oder PC ebenfalls möglich. Und wenn für die Nachsorge nach einer Operation ein Gespräch ausreicht, kann der Patient ebenfalls zu Hause bleiben, sich schonen und vermeiden, unter Umständen im Wartezimmer einen Infekt aufzuschnappen. „Sofern möglich, kommt der Arzt am Ende der virtuellen Sprechstunde zu einer Diagnose, stellt Rezepte und, wenn notwendig, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal sieben Tage aus“, ergänzt der IDEAL Gesundheitsexperte. Bei umfangreichen körperlichen Untersuchungen, einer Blutabnahme oder etwa einem Ultraschall ist ein Praxisbesuch jedoch unvermeidbar.

Welche technischen Voraussetzungen sind notwendig?

Wer mit seinem Arzt über Video sprechen möchte, benötigt folgende technischen Voraussetzungen:

  • Eine stabile Internetverbindung.
  • Ein Gerät mit einem Display oder einem Monitor, also Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone.
  • Eine Webcam sowie ein Mikrofon beziehungsweise einen Lautsprecher.

Der Digitalexperte der IDEAL rät zudem, auf eine ruhige Umgebung zu achten, damit sich der Patient auf das Gespräch konzentrieren kann. Eine gute Beleuchtung ist ebenfalls wichtig, vor allem, wenn der Arzt beispielsweise Flecken auf der Haut oder ähnliches begutachten muss.

Vereinbarung und Ablauf einer Videosprechstunde

Wer sich grundsätzlich für eine Videosprechstunde interessiert, sollte sich bei seinem Arzt danach erkundigen und schon im Vorfeld die Aufklärung über den Datenschutz und die Einwilligungserklärung unterzeichnen. So kann es im akuten Fall ohne bürokratische Hindernisse losgehen. Vereinbart der Patient dann einen Videosprechstundentermin, erhält er mit der Terminbestätigung per E-Mail oder SMS die notwendigen Zugangsdaten für den Videodienstleister. Die Einwahl zum Termin muss für den Patienten ohne Registrierung beziehungsweise ohne Kundenkonto beim Videodienstanbieter möglich sein. „Der Arzt greift dabei auf einen Anbieter zurück, der von der Kassenärztlichen Vereinigung hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit als zertifiziert gilt“, so Percy Wippler. Zum Datenschutz gehört auch, dass weder Arzt noch Patient die Sprechstunde aufzeichnen dürfen. Ausnahme: Falls Bilder beispielsweise eines Hautausschlags oder einer Wunde notwendig sind, kann der Arzt Screenshots machen und diese für die Patientenakte aufbewahren. Der Digitalexperte rät Patienten zudem, sich bereits ein paar Minuten vor dem Termin einzuwählen und die Gesundheitskarte bereitzuhalten. Denn möglicherweise muss diese zunächst überprüft werden. Übrigens: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Videosprechstunde. Privatversicherte sollten bezüglich der Kostenübernahme bei ihrer Versicherung nachfragen.

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Quelle: IDEAL Lebensversicherung a.G.