Technik & Verkehr Weihnachten

Adventszeit ist Glühweinzeit – TÜV SÜD warnt vor Alkoholfahrten

Fahren in der Winterzeit

Anlässe, um im Kreis von Freunden und Kollegen einen Glühwein zu trinken, bietet die Vorweihnachtszeit genug. Zahlreiche Christkindlmärkte eröffnen bereits Ende November und viele Firmen laden ihre Mitarbeiter in der Adventszeit zu einer Weihnachtsfeier ein. Für Autofahrer ist Vorsicht geboten. Andrea Häußler, Mitglied der Geschäftsleitung der TÜV SÜD Life Service GmbH, rät: „Wer auf dem Weihnachtsmarkt oder bei einer Betriebsfeier Alkohol trinkt, sollte die Menge im Blick haben und gegebenenfalls sein Auto stehenlassen.“

Gerade die vermeintlich wärmenden Heißgetränke wie Glühwein sind tückisch. Der warme Alkohol erweitert die Blutgefäße, regt dadurch den Kreislauf an und wird vom Körper schneller aufgenommen als andere alkoholische Getränke. „Dies bedeutet, es wird einem schnell warm, aber diese Wärme hält nicht lange an. Dafür steigt der Alkohol umso schneller in den Kopf“, erklärt die TÜV SÜD-Expertin.

Verantwortungsbewusstes Handeln

Nach dem Verzehr von alkoholhaltigen Getränken will die Heimfahrt wohl überlegt sein. „Viele unterschätzen die Wirkung des warmen Alkohols, gerade wenn sie sich an der frischen Luft auf einem Markt oder bei einem Outdoor-Grillen befinden“, erklärt Andrea Häußler. „Schnell ist die eigene Fahrtüchtigkeit überschätzt. Wer sich alkoholisiert hinters Steuer setzt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer.“ Weihnachtsmarktbesucher sollten lieber öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nehmen.

Promillegrenze für Fahranfänger

Für junge Fahrer unter 21 Jahren und Fahrer in der Probezeit gilt die 0,0 Promillegrenze. Für alle anderen gilt bei Gefährdung wie zum Beispiel das Überschreiten der Geschwindigkeit bereits die 0,3 Promillegrenze. Hier drohen Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Ab 0,5 Promille kann der Führerschein für ein bis drei Monate eingezogen werden. Diese Promillegrenzen gelten auch für Motorrad- und E-Scooter-Fahrer.

Wer seinen Führerschein wegen zu viel Promille ganz abgeben muss, der bekommt ihn erst nach der erfolgreichen Teilnahme an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wieder.

Besonders in der Vorweihnachtszeit kontrolliert die Polizei verschärft auf Alkoholsünder und appelliert eindringlich an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer. E-Rollerfahren in den Städten ist im Trend. Die Fahrer sollten bedenken, dass für sie dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten.

Quelle: TÜV SÜD AG