Finanzen

Vorteil Freistellungsauftrag

Zinsen vom Tagesgeldkonto oder Gewinne aus dem Fondssparplan besteuert der Staat pauschal mit satten 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die sogenannte Kapitalertragssteuer führt das jeweilige Kreditinstitut automatisch an das Finanzamt ab – es sei denn, die Kundin oder der Kunde hat einen Freistellungsauftrag erteilt. Dann sind Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Ehepaare vor dem Fiskus geschützt. Laut einer aktuellen Postbank Umfrage verzichten erstaunlich viele Verbraucher darauf, den „Sparerpauschbetrag“ direkt in Anspruch zu nehmen: Demnach hat nur rund jeder zweite Sparer (55 Prozent) einen Freistellungsauftrag eingerichtet. Rund jeder vierte (27 Prozent) hat seiner Bank keinen entsprechenden Auftrag erteilt. Jeder achte (13 Prozent) antwortet mit „weiß nicht“. Besonders häufig nutzen diese Möglichkeit Anleger, die den größten Anteil ihrer Ersparnisse in Aktien (81 Prozent) oder Zinsanlagen (64 Prozent) investieren. „Zwar ist das Geld nicht verloren, wenn man versäumt hat, seiner Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Verbraucher können den Sparerpauschbetrag im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Aber man muss darauf warten, bis das Finanzamt das Geld im Folgejahr zurückerstattet“, erklärt Frank Kuczera von der Postbank. Die meisten Banken bieten ihren Kunden eigene Formulare an, um den Freistellungsauftrag zu erteilen. Hier muss zwingend auch die Steueridentifikationsnummer eingetragen werden. „Legen Sparer Geld bei verschiedenen Instituten an, können sie den Freibetrag aufteilen – je nach der Höhe der zu erwartenden Erträge. In diesem Fall müssen sie darauf achten, dass die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge den ihnen zustehenden Freibetrag nicht überschreitet“, sagt der Postbank Experte.

Informationen zur Umfrage:

In einer bevölkerungsrepräsentativen Online-Befragung interviewte YouGov im Auftrag der Postbank zwischen dem 15. und 17. April 2024 insgesamt 2.140 Personen ab 18 Jahren.

Quelle: Postbank