Technik & Verkehr

Schutzzonen mit Risikopotenzial: Viele Unfälle an Fußgängerüberwegen

(c) Bild: DEKRA

  • Fußgänger haben absoluten Vorrang, Fahrzeuge müssen warten
  • Dennoch aufmerksam sein und nicht vom Smartphone ablenken lassen
  • DEKRA: Regeln europaweit harmonisieren

Die weltweite Verkehrssicherheitswoche der Vereinten Nationen (15.-21.5.) nimmt in diesem Jahr vor allem den Verkehr auf dem Fahrrad und zu Fuß in den Fokus. Eine bewährte Maßnahme für die Verkehrssicherheit nicht nur hier in Deutschland sind Zebrastreifen. Offiziell heißen sie hierzulande Fußgängerüberwege und sind besonders ausgewiesene Schutzzonen für Fußgängerinnen und Fußgänger. Doch immer wieder ereignen sich auch hier Unfälle. Im Jahr 2021 kam es an Fußgängerüberwegen bundesweit zu 3.220 Unfällen, bei denen 14 Menschen getötet und 3.561 verletzt wurden. „An Fußgängerüberwegen ist noch mehr Rücksicht und Aufmerksamkeit gefragt“, so DEKRA Unfallforscherin Stefanie Ritter.

Schon im Mittelalter gab es Trittsteine, die das sichere Überqueren der Straße zu Fuß ermöglichen sollten. Damals ging es allerdings weniger um die Verkehrssicherheit, sondern vielmehr um den Unrat auf den Straßen. „In Deutschland gibt es Zebrastreifen seit 1952. Seit 1964 genießen Fußgänger und Rollstuhlfahrer hier absoluten Vorrang, den Schienenverkehr ausgenommen“, erklärt die Expertin. Wenn Fußgänger einen Überweg erkennbar benutzen wollen, dürfen Fahrzeuge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, um jederzeit ohne Gefahrenbremsung anhalten zu können. Wenn nötig, müssen sie warten.

Überholen strikt untersagt

Selbst bei stockendem Verkehr dürfen Fußgänger nicht behindert werden. Daher dürfen Fahrzeuge bei Stau erst gar nicht auf den Zebrastreifen fahren, wenn sie darauf warten müssten. Und weil Fahrzeuge vor Überwegen die Sicht erheblich beeinträchtigen können, darf im Bereich von fünf Metern davor weder gehalten noch geparkt werden.

Höchst gefährlich und strikt untersagt ist das Überholen an Fußgängerüberwegen. Denn hinter jedem Fahrzeug kann plötzlich ein Fußgänger auftauchen. Bei Verstößen an Überwegen drohen 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, bei Gefährdung sind es 100 Euro.

Nicht vom Smartphone ablenken lassen

Auch die Fußgänger selbst können zu ihrer Sicherheit beitragen. „Sie sollten sich nicht blindlings auf ihr Vorrecht am Zebrastreifen vertrauen, sondern sich aufmerksam nähern und sich mit einem kurzen Blick nach links und rechts vergewissern, ob das Überqueren sicher möglich ist“, erklärt Ritter.

„Lassen Sie sich nicht vom Smartphone ablenken, wenn Sie über die Straße gehen, sondern behalten Sie den Verkehr im Blick. Besondere Vorsicht ist im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen gefragt. Dort werden Fußgänger von einbiegenden Fahrzeugen leicht übersehen“, warnt die Unfallexpertin.

Ritter appelliert an beide Seiten, Rücksicht zu nehmen und zu kommunizieren: „Jeder kann Fehler machen. Am Zebrastreifen ist eindeutiges Verhalten klar von Vorteil. Hier sollte man sich auch fragen: ‚Hat der Autofahrer mich wirklich gesehen?‘“ Ihr Tipp: Oft lassen sich Missverständnisse durch Blickkontakt oder Handzeichen vermeiden.

Und was gilt für Radfahrer? Sie müssen wissen, dass Zebrastreifen den Fußgängern vorbehalten sind. Radfahrer gelten nur dann als Fußgänger und haben Vorrang, wenn sie absteigen, das Fahrrad schieben oder es wie einen Tretroller benutzen. Muss ein Auto abbremsen, weil ein Radler den Zebrastreifen befährt, gilt das als Behinderung, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

Andere Länder, andere Regeln

Fußgänger können sich nicht darauf verlassen, dass die aus Deutschland bekannten Regeln für Fußgängerüberwege auch im Ausland gelten. Obwohl die Hinweisschilder fast überall in Europa gleich aussehen, sollten Fußgänger nicht automatisch davon ausgehen, dass Autofahrer ihnen den Vortritt lassen müssen.

Ritter empfiehlt, sich über die Gepflogenheiten im Urlaubsland zu informieren und im Zweifel vorsichtig zu sein. Aus Sicht von DEKRA ist für eine weitere Reduzierung der Unfallzahlen eine konsequente Harmonisierung der entsprechenden Regeln und deren Umsetzung in der Europäischen Union anzustreben – nicht nur für Fußgängerüberwege.

Quelle: DEKRA