Wohnen & Leben

Versicherer warnen vor frostbedingten Leitungswasserschäden

Kurz vor Beginn der kalten Jahreszeit mit Minustemperaturen warnen die Versicherer vor frostbedingten Leitungswasserschäden. Rund 30.000 bis 40.000 Fälle verursachen im langjährigen Durchschnitt Schäden zwischen 120 Millionen und 150 Millionen Euro. Das belegen aktuelle Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Obwohl Frostschäden oftmals leicht vermeidbar wären, machen sie immer noch rund fünf Prozent des Schadenaufwandes für Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung aus“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Frost und Kälte könnten auch für die von der Flutkatastrophe im Ahrtal betroffenen Menschen, die jetzt ihre Häuser wiederaufbauen, zum Problem werden. „Vielerorts ist weder eine frostsichere Wasserversorgung noch eine stabile und leistungsfähige Stromversorgung sichergestellt“, sagt Käfer-Rohrbach. Darüber hinaus können viele Häuser, die bislang mit Gas oder Öl beheizt wurden, über den Winter nicht ausreichend warmgehalten werden. Im schlimmsten Fall bersten die Wasserleitungen beim ersten längeren Frost und verursachen neue Schäden, bevor die alten beseitigt werden konnten. „In Häusern, die über den Winter nicht bewohnt werden können, sollte deshalb das Wasser aus den Leitungen abgelassen werden“, sagt Käfer-Rohrbach.

Insgesamt hat sich der Schadenaufwand für Leitungswasserschäden in den vergangenen 20 Jahren mehr als verdoppelt. Zahlten die Wohngebäudeversicherer im Jahr 2001 noch knapp 1,5 Milliarden Euro, waren es 2020 bereits gut 3,3 Milliarden Euro.

So lassen sich Frostschäden verhindern:

  1. Das wirksamste Frostschutzmittel für Wasserrohre ist Wärme. Deshalb sollten alle Räume ausreichend beheizt werden. Das Heizungsventil sollte nie vollständig zugedreht werden. Das gilt vor allem auch für wenig genutzte Räume wie Keller, Vorrats- oder Abstellräume, Gästezimmer und Gäste-WC.
  2. Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft nur bedingt Sicherheit: Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt.
  3. Wasserleitungen im Außenbereich oder in unbeheizten Räumen möglichst vom Wasser nehmen und leerlaufen lassen.
  4. Bei undichten Fenstern oder Außentüren sollten Hausbesitzer die Isolierung ausbessern, damit keine kalte Zugluft auf die Rohre einwirken kann. Dabei sollten auch die Kellerfenster überprüft werden.
  5. Freiliegende Wasserrohre und -speicher sollten mit wärmedämmendem Isoliermaterial vor den kalten Temperaturen geschützt werden.

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.