Finanzen

Endspurt für staatliche Prämien

Die Unterschrift zählt – bis zum 31. Dezember können Sparer noch die vollen staatlichen Zulagen beantragen. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)

So nehmen Sparer alle staatlichen Zulagen mit ins neue Jahr

Das Jahresende naht und mit ihm die Frist, um für die private Vorsorge die maximale Förderung vom Staat zu kassieren. Millionen Deutsche lassen sich jedes Jahr aufs Neue staatliche Zuschüsse teilweise oder sogar ganz entgehen. Aber: Noch bleibt genug Zeit, um Förderungen zu beantragen und von den staatlichen Zulagen zu profitieren. Welche Prämien es gibt und was zu tun ist, weiß Ralf Oberländer von Schwäbisch Hall.

Mit der Wohnungsbauprämie (WoP), der Arbeitnehmersparzulage sowie mit der Eigenheimrente können Arbeitnehmer dreifach profitieren – sie müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen.

70 Euro extra dank Wohnungsbauprämie

Wer regelmäßig in seinen Bausparvertrag einzahlt, erhält vom Staat die Wohnungsbauprämie in Höhe von 10 Prozent der investierten Summe, maximal 70 Euro pro Person und Jahr. Allerdings muss das Guthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke, also den Bau, den Kauf oder die Sanierung von Immobilien, eingesetzt werden. Die Einkommensgrenze, bis zu der die WoP ausgezahlt wird, liegt bei Alleinstehenden bei einem Bruttoeinkommen von 43.500 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern kann sogar bis zu 107.000 Euro im Jahr verdienen. Gut zu wissen: Eine rückwirkende Beantragung für die letzten zwei Jahre ist möglich. Das bedeutet, Sparer können die Prämie für 2019 bis zum 31.12.2021 noch beantragen.

Mit der Eigenheimrente 175 Euro einstreichen

Die höchstmögliche Fördersumme erhält, wer mindestens 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in einem Eigenheimrenten- alias Wohn-Riester-Vertrag anlegt. Das sind mindestens 60 Euro und maximal 2.100 Euro. Eine vierköpfige Familie kann durch Grund- und Kinderzulage Zuschüsse in Höhe von bis zu 950 Euro im Jahr erhalten. Hinzukommen Steuervorteile. Außerdem: Berufseinsteiger unter 25 erhalten bei Abschluss eines Bausparvertrags einen Einmal-Bonus von 200 Euro. Die Beantragung der Zulagen ist ebenso bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich.

Förderung für Arbeitnehmer oft ungenutzt

Viele Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen, zum Beispiel auf einen Bauspar- oder Fondsvertrag. Je nach Branche sind das bis zu 40 Euro pro Monat. Viele Arbeitnehmer verzichten darauf und lassen sich so bares Geld entgehen. Denn: Der Staat belohnt diese Anlage zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage (ASZ). Bei bis zu 470 Euro Sparleistung bekommen Sparer so 43 Euro extra im Jahr.

Aber auch für die ASZ gelten Einkommensgrenzen. Eine Familie mit zwei Kindern bekommt die Prämie bis zu einem jährlichen Bruttoarbeitslohn von 65.800 Euro. Wer versäumt hat, die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch zu nehmen, kann diese rückwirkend bis zu vier Jahre anfordern, wenn er die Sparleistung erbracht hat.

Volle Zulagen für neu abgeschlossene Verträge

Für Kurzentschlossene hat Ralf Oberländer einen weiteren Anlage-Tipp: „Wer jetzt noch die volle staatliche Förderung für 2021 beziehen will, kann bis zum 31. Dezember einen Bausparvertrag abschließen, den erforderlichen Eigenbeitrag einzahlen und so die vollen Zuschüsse für dieses Jahr in das nächste Jahr mitnehmen.“

Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG