Wohnen & Leben

Welche Versicherungen sollten Mieter haben?

Warum die Bereiche Hausrat, private Haftpflicht und Rechtsschutz auch ohne Wohneigentum sinnvoll sind

Manch einer denkt, wer kein Wohneigentum besitzt, muss sich auch nicht absichern, wenn es um sein Zuhause geht. Gehört einem schließlich nicht. Man zahlt ja Miete für die Wohnleistung. Kein Eigentum, kein Risiko? Weit gefehlt. Die Debeka, eine der größten Versicherungsgruppen in Deutschland, zeigt drei Bereiche auf, in denen eine Absicherung für Mieter durchaus Sinn macht.

Tipp 1: Privathaftpflicht

Die Klassiker: Ein Glasflakon fällt in Badewanne oder Waschbecken und verursacht einen Riss. Etwas Scharfkantiges stürzt auf den Parkettboden: eine Macke im Holz. Beim Auszug schrammt der breite Tisch an einer Türzarge entlang, die Ecke eines Möbelstücks schlägt ein Loch in die Tür. Aus Versehen landet ein heißer Topf auf der Arbeitsplatte der mitgemieteten Einbauküche und hinterlässt einen verschmorten Abdruck. Ein Mieter stellt die Waschmaschine an, geht zur Arbeit und erhält einen Anruf, dass es eine Etage tiefer von der Decke tropft. Oder: Die Kerzen auf dem Adventskranz setzen die Wohnung in Brand, sodass Wände oder Boden beschädigt werden. Keine Seltenheiten. Eine private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an der gemieteten Wohnung auf. Dazu zählt alles, was fest verbaut ist: zum Beispiel Böden, Holzdecken, Türen, Fliesen, mitgemietete Einbauküche, Badewanne, Toilette, Waschbecken und Dusche.

Tipp 2: Hausrat

Was Mietern sehr wohl gehört, ist das gesamte Inventar, das sie bei einem Umzug mitnehmen. Doch dessen Wert unterschätzen viele. Dabei summieren sich die Kosten für Möbel, Küchenutensilien, Kleidung, Haushaltsgeräte, Schmuck und vieles mehr zu einem enormen Betrag, wenn man alles neu anschaffen müsste. Hier schützt eine Hausratversicherung bei Schäden durch Brand, Blitz, Explosion, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub sowie Vandalismus nach einem Einbruch. In der Grunddeckung der Hausratversicherung sind zwar Sturm und Hagelschlag versichert. Schäden durch weitere Naturgefahren (Elementargefahren), wie zum Beispiel Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck sind jedoch häufig nicht inbegriffen und müssen zusätzlich vereinbart werden. Darüber hinaus kann beispielsweise bei der Debeka ein 24-Stunden-Fahrraddiebstahl-Schutz für unterwegs sowie ein Kasko-Schutz für Räder mitversichert werden. Auch für elektronische Geräte ist eine zusätzliche Absicherung bei Diebstahl und Beschädigungen möglich.

Tipp 3: Rechtsschutz

Ursachen für Ärger mit dem Vermieter gibt es viele: Beim Auszug zahlt er die Kaution nicht vollständig zurück – etwa wegen Schönheitsreparaturen oder weil er Rückstände bei Mietzahlungen verrechnet hat. Es gibt Streit um Mietmängel, hauptsächlich wegen Schimmel: schadhafte Bausubstanz oder nicht oft genug gelüftet? Oder wegen Eigenbedarf flatterte die Kündigung in den Briefkasten, obwohl der Sohn gar nicht eingezogen ist? Wenn Mieter dagegen vorgehen wollen, kommt eine sogenannte Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung für die nötigen Anwalts- und Gerichtskosten auf. Diese muss extra abgeschlossen werden, zusätzlich zur normalen privaten Rechtsschutzversicherung. Sie gilt übrigens auch für die Eigentümer.

Mehr Informationen zu Hausrat-, Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung erhalten Interessierte von der Debeka-Geschäftsstelle vor Ort oder unter www.debeka.de

Quelle: Debeka Allgemeine Versicherung AG