Finanzen

Wussten Sie, dass Ihr Arbeitgeber Sie beim Sparen unterstützen kann?

Ramona Paul, Vorsorgeexpertin der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf.

Egal ob fürs Alter, die Traumreise, ein neues Auto oder als Notgroschen: Es gibt viele Gründe, Geld zu sparen. Und viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter dabei, egal ob Auszubildende, Beamte, Richter oder auch Soldaten. Mit vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL oder VwL, kann der Arbeitgeber bis zu 40 Euro pro Monat in einen neuen oder bestehenden Finanzierungs- oder Bausparvertrag, aber auch in einen Bankspar- oder Aktienfondssparplan einzahlen. Auch wenn das Unternehmen die monatliche Sparrate übernimmt, muss sich der Mitarbeiter selbst um die Auswahl und den Abschluss des Sparplans oder -vertrages kümmern. In der Regel läuft ein VL-Vertrag sieben Jahre: Sechs Jahre lang wird der Vertrag bespart, im siebten Jahr ruht der Vertrag. Bereits nach Ablauf der sechs Jahre können VL-Sparer mit dem nächsten Vertrag beginnen. Sind die sieben Jahre um, kann man den angesparten Betrag entweder für sein persönliches Sparziel ausgeben, das Geld angelegt lassen oder auch einfach neu anlegen. Übrigens: Wer ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von 20.000 Euro nicht überschreitet, erhält vom Staat eine zusätzliche Förderung – die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Mit bis zu 80 Euro pro Jahr beziehungsweise bis zu 480 Euro in den sechs Jahren Einzahlphase werden VL-Sparer gefördert.

Mehr Infos aus dem Verbraucher-Alltag im IDEAL Magazin unter https://www.ideal-versicherung.de/magazin/.

Quelle: IDEAL Lebensversicherung a.G.