Finanzen

Pflegebedürftigkeit finanziell absichern: Welche Möglichkeiten gibt es? – Teil 1

Heute: Die gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Teil der Sozialversicherung und für jeden verpflichtend. „Gesetzlich Krankenversicherte zahlen automatisch in die Pflegeversicherung ihrer Krankenkasse ein. Den Beitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen – ausgenommen im Bundesland Sachsen“, weiß Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Selbstständige hingegen kommen für ihren Beitrag komplett selbst auf. Privat Krankenversicherte oder freiwillig gesetzlich Krankenversicherte wie Gutverdiener ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 64.350 Euro, die sich gegen die gesetzliche Pflegeversicherung entscheiden, sind verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Tritt der Pflegefall ein, unterstützt sowohl die gesetzliche als auch die private Pflegeversicherung mit Hilfsmitteln, Geld- oder Sachleistungen. So trägt sie auch einen Teil der Kosten für einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Pflege im Heim. Die Höhe der Leistungen hängt dabei vom Pflegegrad ab: Der Höchstsatz bei Pflegegrad 5 für eine stationäre Pflege beträgt beispielsweise monatlich 2.005 Euro, Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten monatlich 1.262 Euro. „Die oft hohen Kosten für Pflegebedürftige deckt die Pflegeversicherung nicht komplett ab. Bei einer Pflege im Heim lastet ein Eigenanteil von durchschnittlich mehr als 2.000 Euro auf dem Pflegebedürftigen. Daher ist eine Zusatzversicherung unerlässlich“, erklärt der IDEAL-Pflegeexperte. Für den zusätzlichen Schutz bietet sich die Pflegetagegeld-, die Pflegerenten- sowie die Pflegekostenversicherung an.

Quelle: IDEAL Lebensversicherung a.G.