Finanzen

Vorsorgevollmacht? Nur in die richtigen Hände!

Ältere Menschen werden häufiger Opfer von Trickbetrug und Täuschungen als junge. Erschleichen sich Betrüger Vollmachten, ist schnell das gesamte Vermögen in Gefahr. Vollmachtgeber sollten gut überlegen, wem sie vertrauen.

Kriminelle nehmen ganz gezielt ältere Menschen ins Visier, weil sie bei ihnen leichte Beute vermuten. Zwar tauchen Senioren – im Verhältnis zu ihrem hohen Anteil an der Gesamtbevölkerung – selten in Polizeistatistiken auf, trotzdem werden sie vergleichsweise häufig Opfer ganz bestimmter Straftaten. Besonders beliebt bei den Tätern ist die finanzielle Ausbeutung Älterer durch Trickbetrug oder Täuschung. „Die Täter nutzen ganz gezielt körperliche und kognitive Schwächen und auch emotionale Tiefs älterer Menschen aus“, erklärt Anja Maultzsch von der Postbank. Während hinter windigen Haustürgeschäften, der Abzocke durch falsche Polizisten oder dem Enkeltrick oft organisierte Banden stecken, geht die Gefahr eines besonders perfiden Betrugs meist von Personen aus dem näheren Umfeld der Opfer aus. Das Muster ist immer gleich: Hinter verschlossenen Türen erschleichen sich Nachbarn, neue „Freunde“, Haushaltshilfen oder Pflegepersonal das Vertrauen älterer Menschen. Gleichzeitig säen sie Misstrauen gegenüber den vertrauten Menschen im Umfeld des Seniors. Ihr Ziel: Ersparnisse, Wertgegenstände und manchmal sogar das gesamte Vermögen der alten Menschen. Zu diesem Zweck isolieren sie ihre Opfer und bringen sie dazu, ihnen Vollmachten auszustellen.

Gefahr nicht unterschätzen

„Vollmachten sind eigentlich sinnvolle Instrumente, mit denen man Vertrauenspersonen dazu ermächtigen kann, wichtige Angelegenheiten zu regeln, wenn man dazu selbst nicht in der Lage ist“, sagt Anja Maultzsch. „Werden sie jedoch von einem Betrüger missbraucht, bergen sie große Risiken.“ So erlaubt eine Kontovollmacht den Zugriff auf ein bestimmtes Konto, eine Bankvollmacht schon auf sämtliche Giro-, Spar- und Depotkonten bei einem Kreditinstitut. Noch weitreichendere Befugnisse erteilen eine General- und eine Vorsorgevollmacht. Letztere umfasst sogar Entscheidungen über das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wurde sie notariell beglaubigt, darf der Vollmachtnehmer zum Beispiel auch die Wohnung des Kranken auflösen und sogar seine Immobilien verkaufen. „Die Gefahr des Betrugs ist besonders groß, wenn das Opfer kognitiv eingeschränkt ist, zum Beispiel durch eine Demenzerkrankung“, warnt Anja Maultzsch. Im Besitz der entsprechenden Vollmachten kann ein Betrüger frei schalten und walten und sich am Vermögen des Vollmachtgebers bedienen. Angehörige müssen dann meist hilflos zusehen, da eine Vollmacht erst angefochten werden kann, wenn dem Vollmachtgeber von einem Facharzt Geschäftsunfähigkeit attestiert wurde. Die Postbank Expertin rät, nur Personen zu bevollmächtigen, denen man uneingeschränkt und schon lange vertraut: „Beim Verdacht auf Missbrauch sollten Betroffene ihre Vollmacht widerrufen und sich unverzüglich an die Polizei wenden.“

Quelle: Postbank