Finanzen

Umschuldung: schnell und einfach viel Geld sparen

Verbraucher profitieren schon seit geraumer Zeit von deutlich sinkenden Zinsen für einen neuen Kredit. Doch auch wer noch ein altes, deutlich höher verzinstes Darlehen abzubezahlen hat, kann von den Niedrigzinsen profitieren. Durch eine Umschuldung lassen sich schnell und einfach hohe Summen sparen.

Wer Geld verleiht, möchte dafür in aller Regel eine Gegenleistung vom Schuldner erhalten – den Zins. So auch die Europäische Zentralbank (EZB), wenn sie Geld an die europäischen Banken verleiht. In diesem Fall spricht man vom Leitzins. Sinkt dieser Leitzins, wie in den letzten Jahren, auf ein Minimum, können sich Banken zum Nulltarif Geld leihen. Dieses geben sie im nächsten Schritt auch durch günstigere Zinssätze bei der Kreditvergabe an ihre Kunden weiter. So fiel der durchschnittliche Zinssatz für Kredite mit 12 bis 60 Monaten Laufzeit von 6,16 Prozent im Jahr 2011 auf 4,44 Prozent im letzten Jahr, laut offizieller Zinsstatistik der Bundesbank. Die Zinssätze bei Online-Krediten liegen meist noch deutlich darunter: Wer 2019 einen Kredit über das Vergleichsportal CHECK24 umgeschuldet hat, zahlt seitdem durchschnittlich 3,99 Prozent Zinsen effektiv pro Jahr.

Teuren Altkredit loswerden – so klappt´s

Die Vorgehensweise bei einer Umschuldung ist relativ simpel. Der Kreditnehmer zahlt seinen laufenden Kredit früher als mit der Bank ursprünglich vereinbart zurück. Die Rückzahlungssumme stammt dabei aus einem neuen Darlehen mit deutlich geringeren Zinsen. Abhängig von der Art, Höhe und Restlaufzeit des bestehenden Kredits ist eine Ersparnis von bis zu mehreren tausend Euro möglich. Vor dem Ablösen eines Darlehens empfiehlt sich ein gründlicher Vergleich der Konditionen von Umschuldungskrediten. Wichtig dabei ist, stets den Verwendungszweck „Umschuldung“ anzugeben. So wissen Banken, dass kein zusätzlicher Kredit aufgenommen, sondern ein bestehender abgelöst wird.

Was kostet eine Umschuldung?

Grundsätzlich die vorzeitige Gesamttilgung und damit auch die Umschuldung immer möglich. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch unter § 500. Allerdings stehen Banken Entschädigungszahlungen zu, sollte ein Kreditnehmer seinen Kredit vor dem Ende der Laufzeit zurückzahlen. Das ist die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Auch hier hat der Gesetzgeber vorgesorgt und diese Zahlungen gesetzlich gedeckelt. Nach § 502 BGB darf eine Vorfälligkeitsentschädigung höchstens ein Prozent der Restschuld betragen, wenn die Restlaufzeit des Kredits mindestens ein Jahr beträgt. Bei zwölf oder weniger Raten können Banken höchstens ein halbes Prozent der Restschuld verlangen. In keinem Fall darf die Entschädigungszahlung die Zinsen übersteigen, die der Bank tatsächlich durch den verfrühten Ausgleich des Restkreditbetrags entgehen. In manchen Kreditverträgen sind auch gebührenfreie Gesamttilgungen vermerkt, dann entstehen bei einer Umschuldung keinerlei Kosten. Immobilienkredite bilden hier eine Ausnahme: Für diese Kreditform gibt es nur ein eingeschränktes Kündigungsrecht, das erst nach Ende der Sollzinsbindung greift. Bei Darlehen mit über zehnjähriger Sollzinsbindung ist eine Umschuldung zehn Jahre nach der Auszahlung oder der letzten vertraglichen Anpassung möglich.

So kommt Ordnung in die Finanzen

Ein großer Zusatzvorteil einer Umschuldung ist, dass die Möglichkeit besteht, mehrere Kredite in einem neuen Ratenkredit zusammenzufassen. So bewahren Verbraucher die Übersicht über ihre Finanzen und anstelle vieler einzelner Raten zahlen sie nur eine monatliche Rate an die neue Bank. Zudem besteht die Möglichkeit, den neuen Kredit an die derzeitige Lebenssituation anzupassen. Wer möglicherweise mehr verdient, kann höhere Raten und eine schnellere Tilgung vereinbaren. Im umgekehrten Fall lässt sich die Rate auch senken und die Rückzahlungszeit verlängern.

Quelle: Check24