Urlaub & Freizeit

Ziel erreicht, Gepäck weg: Vorsicht bei Busreisen

(c) Bild: Infocenter der R+V Versicherung

Offene stehende Gepäckklappen an Haltestellen und unübersichtliches Gedränge: Kofferdiebe haben bei den stark frequentierten Fernbussen oft leichtes Spiel. Das Infocenter der R+V Versicherung rät Reisenden deshalb, den Gepäckraum im Auge zu behalten – besonders wenn neue Fahrgäste ein- oder aussteigen.

Vorsicht bei Zwischenhalten

Reisen mit dem Fernbus ist häufig deutlich günstiger als mit Bahn, Flugzeug oder Auto. Kein Wunder, dass immer mehr Menschen dieses Angebot nutzen. Doch damit steigt die Gefahr von Gepäckdiebstählen. „Auch professionelle Diebesbanden haben Busreisen als Betätigungsfeld entdeckt. Denn oft ist es für sie sehr leicht, an die Gepäckstücke zu kommen – einfach, weil die Betroffenen nicht im unmittelbarer Nähe des Gepäckraums sitzen“, sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. „Und gerade inmitten des großen Trubels bei Zwischenstopps fällt es nicht weiter auf, wenn jemand einen Koffer wegträgt.“

Reisende sollten sich daher möglichst auf die Seite setzen, auf der ihr Gepäck verstaut ist. Bei Zwischenstopps können sie dann aus dem Fenster sehen, ob Fremde ihren Koffer ausladen. „Hier hilft natürlich, wenn der Koffer eine auffällige Farbe oder besondere Kofferbänder hat“, sagt R+V-Expertin Günter. „Das schützt zugleich auch vor Verwechslungen.“

Busunternehmen hat Obhutspflicht

Wenn der Koffer tatsächlich gestohlen wird, ist unter Umständen das Busunternehmen in der Pflicht. „Es transportiert ja nicht nur die Reisenden, sondern auch deren Gepäck. Deshalb hat es eine Obhutspflicht. Dies gilt jedoch nur, wenn das Unternehmen oder ein Mitarbeiter eine Mitschuld am Verschwinden trägt“, erklärt Nicole Günter. Zudem muss der Geschädigte beweisen, dass der Koffer tatsächlich weg ist und was darin war: „Ein Foto des Inhalts hilft in einem solchen Fall sicherlich weiter.“

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Wichtige Dokumente und Gegenstände wie Ausweis, Geldbörse und Handy sollten Reisende direkt bei sich tragen – sie gehören nicht in den Koffer.
  • Eine Reisegepäckversicherung deckt den Diebstahl und Verlust von Koffern und Taschen ab. Zudem bieten einige Hausratversicherungen Zusatzdeckungen für diesen Fall an. Wichtig: Bei der Erstattung von Wertsachen gibt es Einschränkungen.
  • Verunglückt der Bus während einer Fernreise von über 250 Kilometer, muss das Busunternehmen den Reisenden entschädigen, wenn Gepäck verloren geht oder beschädigt wird.
  • Zulässige Menge und Größe des Gepäckstücks im Vorfeld prüfen: Je nach Anbieter gibt es unterschiedliche Regelungen für die Gepäckmitnahme. Werden die Vorgaben überschritten, können Zusatzkosten entstehen oder das Gepäck wird nicht mitgenommen.

Quelle: Infocenter der R+V Versicherung