Quelle: ERGO Group
Wer sein Eigenheim modernisieren oder umbauen möchte, hat alle Hände voll zu tun. Da geraten die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung schon mal in Vergessenheit. Aber weil von Bauarbeiten Gefahren ausgehen und Modernisierungen den Wert des Objekts erhöhen, sollte der Versicherer mit im Boot sein. Worauf Immobilienbesitzer achten sollten, weiß Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO.
Vor den Bauarbeiten: Gefahrerhöhung beachten
Ein Kaminofen, ein gemütlicher Wintergarten oder ein ausgebauter Dachboden: Egal um welche Umbau- oder Modernisierungsmaßnahme es sich handelt, sie kann zu einer sogenannten Gefahrerhöhung führen. Damit ist die steigende Wahrscheinlichkeit gemeint, dass ein Versicherungsfall eintritt. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen zeigt, wann eine Gefahrerhöhung vorliegt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn während der Bauarbeiten entzündliche Lacke in den Räumen lagern oder das Dach aufgrund der Umbaumaßnahmen abgedeckt ist. „Die Regelungen bei den Versicherern sind hier unterschiedlich. Viele Versicherer sehen beispielsweise in einem Baugerüst eine Gefahrerhöhung, bei anderen, so wie bei ERGO, sind mögliche Einbrüche über das Gerüst mitversichert“, erklärt Schnitzler. „Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Eigenheimbesitzer umfassende Umbauten oder Modernisierungen daher immer ihrem Versicherer melden und dessen Einwilligung einholen.“ Denn wenn eine Gefahrerhöhung vorliegt, können Versicherer den gesamten Vertrag kündigen, die Prämie aufstocken oder das gestiegene Risiko ausschließen. Aber auch die Kunden haben Entscheidungsspielraum: „Bei einem Risikoausschluss haben sie ein Sonderkündigungsrecht“, weiß Schnitzler. Gleiches gilt auch bei einer Prämienerhöhung von mehr als zehn Prozent. Verschweigt der Versicherte eine Gefahrerhöhung, muss er im Schadenfall – sofern es einen Zusammenhang zwischen der höheren Gefahr und dem Schaden gibt – damit rechnen, dass der Versicherungsschutz ganz oder teilweise erlischt.
Nach den Bauarbeiten: Vorsicht vor Unterversicherung
Ist der letzte Baustaub weggeputzt und die Bewohner sitzen zufrieden im neuen Wintergarten, sollten sie sich noch einmal den Versicherungsordner vornehmen. Denn durch umfangreiche Modernisierungen und Umbauten steigt häufig der Wert der Immobilie. „Und damit sollte sich auch die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung erhöhen. Passen Immobilienbesitzer diese Summe nicht an, kann es zu einer Unterversicherung kommen“, weiß Schnitzler. Liegt beispielsweise die Versicherungssumme einer Immobilie bei 300.000 Euro, der Immobilienwert nach einer Renovierung aber bei 400.000 Euro, so sind nur drei Viertel versichert. Dann zahlt auch die Versicherung nur drei Viertel eines Schadens. „Zu einer Unterversicherung kann es übrigens auch dann kommen, wenn der Kunde eine sogenannte gleitende Neuwertversicherung hat“, weiß Schnitzler. Damit passt sich die vereinbarte Versicherungssumme automatisch an die Baukostenentwicklung an, um eine Unterversicherung zu verhindern. Die Entwicklung der Preise für den Wiederaufbau des Gebäudes wird somit berücksichtigt. Ändert sich aber nach der Renovierung der Gebäudewert und die Versicherungssumme wird nicht angepasst, unterliegt die Wertsteigerung nicht der automatischen Anpassung. Auch die Hausratversicherung sollten Immobilienbesitzer im Blick haben: Schaffen sie sich zum Beispiel für einen ausgebauten Dachboden neues Inventar an, sollten sie die Hausratversicherung entsprechend anpassen, um nicht unterversichert zu sein. Daher gilt auch nach Abschluss der Bauarbeiten: Den Versicherer über die Neuerungen informieren und sich beraten lassen.
Quelle: ERGO Group AG
Quelle: ERGO Group
Wer sein Eigenheim modernisieren oder umbauen möchte, hat alle Hände voll zu tun. Da geraten die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung schon mal in Vergessenheit. Aber weil von Bauarbeiten Gefahren ausgehen und Modernisierungen den Wert des Objekts erhöhen, sollte der Versicherer mit im Boot sein. Worauf Immobilienbesitzer achten sollten, weiß Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO.
Vor den Bauarbeiten: Gefahrerhöhung beachten
Ein Kaminofen, ein gemütlicher Wintergarten oder ein ausgebauter Dachboden: Egal um welche Umbau- oder Modernisierungsmaßnahme es sich handelt, sie kann zu einer sogenannten Gefahrerhöhung führen. Damit ist die steigende Wahrscheinlichkeit gemeint, dass ein Versicherungsfall eintritt. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen zeigt, wann eine Gefahrerhöhung vorliegt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn während der Bauarbeiten entzündliche Lacke in den Räumen lagern oder das Dach aufgrund der Umbaumaßnahmen abgedeckt ist. „Die Regelungen bei den Versicherern sind hier unterschiedlich. Viele Versicherer sehen beispielsweise in einem Baugerüst eine Gefahrerhöhung, bei anderen, so wie bei ERGO, sind mögliche Einbrüche über das Gerüst mitversichert“, erklärt Schnitzler. „Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Eigenheimbesitzer umfassende Umbauten oder Modernisierungen daher immer ihrem Versicherer melden und dessen Einwilligung einholen.“ Denn wenn eine Gefahrerhöhung vorliegt, können Versicherer den gesamten Vertrag kündigen, die Prämie aufstocken oder das gestiegene Risiko ausschließen. Aber auch die Kunden haben Entscheidungsspielraum: „Bei einem Risikoausschluss haben sie ein Sonderkündigungsrecht“, weiß Schnitzler. Gleiches gilt auch bei einer Prämienerhöhung von mehr als zehn Prozent. Verschweigt der Versicherte eine Gefahrerhöhung, muss er im Schadenfall – sofern es einen Zusammenhang zwischen der höheren Gefahr und dem Schaden gibt – damit rechnen, dass der Versicherungsschutz ganz oder teilweise erlischt.
Nach den Bauarbeiten: Vorsicht vor Unterversicherung
Ist der letzte Baustaub weggeputzt und die Bewohner sitzen zufrieden im neuen Wintergarten, sollten sie sich noch einmal den Versicherungsordner vornehmen. Denn durch umfangreiche Modernisierungen und Umbauten steigt häufig der Wert der Immobilie. „Und damit sollte sich auch die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung erhöhen. Passen Immobilienbesitzer diese Summe nicht an, kann es zu einer Unterversicherung kommen“, weiß Schnitzler. Liegt beispielsweise die Versicherungssumme einer Immobilie bei 300.000 Euro, der Immobilienwert nach einer Renovierung aber bei 400.000 Euro, so sind nur drei Viertel versichert. Dann zahlt auch die Versicherung nur drei Viertel eines Schadens. „Zu einer Unterversicherung kann es übrigens auch dann kommen, wenn der Kunde eine sogenannte gleitende Neuwertversicherung hat“, weiß Schnitzler. Damit passt sich die vereinbarte Versicherungssumme automatisch an die Baukostenentwicklung an, um eine Unterversicherung zu verhindern. Die Entwicklung der Preise für den Wiederaufbau des Gebäudes wird somit berücksichtigt. Ändert sich aber nach der Renovierung der Gebäudewert und die Versicherungssumme wird nicht angepasst, unterliegt die Wertsteigerung nicht der automatischen Anpassung. Auch die Hausratversicherung sollten Immobilienbesitzer im Blick haben: Schaffen sie sich zum Beispiel für einen ausgebauten Dachboden neues Inventar an, sollten sie die Hausratversicherung entsprechend anpassen, um nicht unterversichert zu sein. Daher gilt auch nach Abschluss der Bauarbeiten: Den Versicherer über die Neuerungen informieren und sich beraten lassen.
Quelle: ERGO Group AG
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