Quelle: ERGO Group
An langen Wochenenden oder in den Ferien heißt es für viele: Ab in den Urlaub! Zurück bleiben leere Häuser und Wohnungen. Damit bei der Heimkehr keine bösen Überraschungen warten, gibt Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO, Mietern und Eigentümern Tipps, was sie vor der Abreise beachten sollten. Er informiert außerdem, welche Versicherung im Fall der Fälle für einen Schaden aufkommt.
Vorkehrungen für Haus und Wohnung
Sonnencreme einkaufen, die letzte Maschine Wäsche waschen, die Koffer vom Speicher holen – vor der Abreise in den Urlaub gibt es meist noch hundert Dinge zu tun. Da kann schon mal in Vergessenheit geraten, dass zur Urlaubsvorbereitung auch die Sicherheit des eigenen Zuhauses gehört. Besonders wichtig: Das Wasser abstellen – wenn möglich den Hauptwasserhahn oder zumindest die Zuleitungen zu Spül- und Waschmaschine. Viele unterschätzen zudem das Wetter in der warmen Jahreszeit. Nicht immer ist der Himmel blau und die Sonne scheint. Im Gegenteil: Von Mai bis September gibt es die meisten Gewitter und Starkregenereignisse. Daher ist es wichtig, die eigenen vier Wände vor dem Urlaub wetterfest zu machen. Das heißt: Alle Fenster und Kellerschächte fest verschließen. Um Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge zu vermeiden, sollten Bewohner zudem alle nicht benötigten elektrischen Geräte vom Netz nehmen. Im Garten oder auf Balkon und Terrasse heißt es: Alle beweglichen Gegenstände wie Möbel, Gießkannen oder Sonnenliegen im Haus oder im Schuppen verstauen. „Denn bei einem Sturm können herumfliegende Gegenstände großen Schaden anrichten“, weiß Peter Schnitzler.
Urlaubszeit ist Einbruchzeit
Doch nicht nur Unwetter können Schaden anrichten: Für Einbrecher ist die Urlaubszeit Hochsaison. Besonders wichtig ist es daher, vor der Abreise zu kontrollieren, ob wirklich alles verriegelt ist. „Einen zusätzlichen Schutz bieten mechanische Sicherungen wie Zusatzschlösser an Terrassentüren und Fenstern oder Querriegelschlösser an Eingangstüren. Auch Mieter können hier nachrüsten – vorausgesetzt, der Vermieter ist damit einverstanden“, so Schnitzler. Darüber hinaus ist es sinnvoll, den Eindruck zu erwecken, jemand sei zu Hause. Eine Zeitschaltuhr kann beispielsweise das Licht steuern oder elektrische Rollläden nachts schließen und morgens wieder öffnen. „Urlauber können auch Nachbarn, Freunde oder Familienangehörige bitten, regelmäßig im Haus oder der Wohnung vorbeizuschauen und den Briefkasten zu leeren. Das täuscht Anwesenheit vor – und schreckt Einbrecher ab“, rät der Experte von ERGO.
Welche Versicherung zahlt im Fall der Fälle?
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es auch mal zu einem Schaden kommen. Haben Einbrecher Hab und Gut entwendet, springt die Hausratversicherung ein. „Der Versicherer übernimmt in solchen Fällen die Wiederbeschaffungskosten für gestohlene Gegenstände und erstattet die Kosten für Reparaturmaßnahmen, beispielsweise für aufgebrochene Fenster oder Türen“, so der Versicherungsexperte. Sind Inventar wie Möbel oder Teppiche beispielsweise durch einen Leitungswasserschaden beschädigt, ist ebenfalls die Hausratversicherung gefragt. Kommt es aber aufgrund von Starkregen zu einer Überschwemmung, zahlt die Hausratversicherung nur, wenn sie „Weitere Naturgefahren“ einschließt. Das gilt auch bei der Wohngebäudeversicherung, die für Schäden am Gebäude, beispielsweise an der Bausubstanz oder am Dach, aufkommt. „Wer sein Zuhause mit smarter Technik ausgerüstet hat, kann sich bei einigen Versicherern zusätzlich mit einem Smart Home-Baustein absichern“, weiß Schnitzler. Damit sollen größere Schäden frühzeitig erkannt und so Schlimmeres verhindert werden – auch dann, wenn die Bewohner selbst nicht zu Hause sind. Schnitzler erklärt: „Im Fall eines Wasserrohrbruchs beispielsweise springt der Wassersensor an und schickt den Bewohnern via Smart Home-System einen Alarm aufs Handy. Kann derjenige darauf gerade nicht selbst reagieren, leitet das System den Alarm an den Versicherer weiter.“ Dieser kontaktiert daraufhin eine vorab bestimmte Person, die im Besitz eines Haustürschlüssels ist. Derjenige kann so dafür sorgen, dass ein vom Versicherer beauftragter Klempner in die Wohnung kommt und den Schaden repariert.
Quelle: ERGO Group AG
Quelle: ERGO Group
An langen Wochenenden oder in den Ferien heißt es für viele: Ab in den Urlaub! Zurück bleiben leere Häuser und Wohnungen. Damit bei der Heimkehr keine bösen Überraschungen warten, gibt Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO, Mietern und Eigentümern Tipps, was sie vor der Abreise beachten sollten. Er informiert außerdem, welche Versicherung im Fall der Fälle für einen Schaden aufkommt.
Vorkehrungen für Haus und Wohnung
Sonnencreme einkaufen, die letzte Maschine Wäsche waschen, die Koffer vom Speicher holen – vor der Abreise in den Urlaub gibt es meist noch hundert Dinge zu tun. Da kann schon mal in Vergessenheit geraten, dass zur Urlaubsvorbereitung auch die Sicherheit des eigenen Zuhauses gehört. Besonders wichtig: Das Wasser abstellen – wenn möglich den Hauptwasserhahn oder zumindest die Zuleitungen zu Spül- und Waschmaschine. Viele unterschätzen zudem das Wetter in der warmen Jahreszeit. Nicht immer ist der Himmel blau und die Sonne scheint. Im Gegenteil: Von Mai bis September gibt es die meisten Gewitter und Starkregenereignisse. Daher ist es wichtig, die eigenen vier Wände vor dem Urlaub wetterfest zu machen. Das heißt: Alle Fenster und Kellerschächte fest verschließen. Um Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge zu vermeiden, sollten Bewohner zudem alle nicht benötigten elektrischen Geräte vom Netz nehmen. Im Garten oder auf Balkon und Terrasse heißt es: Alle beweglichen Gegenstände wie Möbel, Gießkannen oder Sonnenliegen im Haus oder im Schuppen verstauen. „Denn bei einem Sturm können herumfliegende Gegenstände großen Schaden anrichten“, weiß Peter Schnitzler.
Urlaubszeit ist Einbruchzeit
Doch nicht nur Unwetter können Schaden anrichten: Für Einbrecher ist die Urlaubszeit Hochsaison. Besonders wichtig ist es daher, vor der Abreise zu kontrollieren, ob wirklich alles verriegelt ist. „Einen zusätzlichen Schutz bieten mechanische Sicherungen wie Zusatzschlösser an Terrassentüren und Fenstern oder Querriegelschlösser an Eingangstüren. Auch Mieter können hier nachrüsten – vorausgesetzt, der Vermieter ist damit einverstanden“, so Schnitzler. Darüber hinaus ist es sinnvoll, den Eindruck zu erwecken, jemand sei zu Hause. Eine Zeitschaltuhr kann beispielsweise das Licht steuern oder elektrische Rollläden nachts schließen und morgens wieder öffnen. „Urlauber können auch Nachbarn, Freunde oder Familienangehörige bitten, regelmäßig im Haus oder der Wohnung vorbeizuschauen und den Briefkasten zu leeren. Das täuscht Anwesenheit vor – und schreckt Einbrecher ab“, rät der Experte von ERGO.
Welche Versicherung zahlt im Fall der Fälle?
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es auch mal zu einem Schaden kommen. Haben Einbrecher Hab und Gut entwendet, springt die Hausratversicherung ein. „Der Versicherer übernimmt in solchen Fällen die Wiederbeschaffungskosten für gestohlene Gegenstände und erstattet die Kosten für Reparaturmaßnahmen, beispielsweise für aufgebrochene Fenster oder Türen“, so der Versicherungsexperte. Sind Inventar wie Möbel oder Teppiche beispielsweise durch einen Leitungswasserschaden beschädigt, ist ebenfalls die Hausratversicherung gefragt. Kommt es aber aufgrund von Starkregen zu einer Überschwemmung, zahlt die Hausratversicherung nur, wenn sie „Weitere Naturgefahren“ einschließt. Das gilt auch bei der Wohngebäudeversicherung, die für Schäden am Gebäude, beispielsweise an der Bausubstanz oder am Dach, aufkommt. „Wer sein Zuhause mit smarter Technik ausgerüstet hat, kann sich bei einigen Versicherern zusätzlich mit einem Smart Home-Baustein absichern“, weiß Schnitzler. Damit sollen größere Schäden frühzeitig erkannt und so Schlimmeres verhindert werden – auch dann, wenn die Bewohner selbst nicht zu Hause sind. Schnitzler erklärt: „Im Fall eines Wasserrohrbruchs beispielsweise springt der Wassersensor an und schickt den Bewohnern via Smart Home-System einen Alarm aufs Handy. Kann derjenige darauf gerade nicht selbst reagieren, leitet das System den Alarm an den Versicherer weiter.“ Dieser kontaktiert daraufhin eine vorab bestimmte Person, die im Besitz eines Haustürschlüssels ist. Derjenige kann so dafür sorgen, dass ein vom Versicherer beauftragter Klempner in die Wohnung kommt und den Schaden repariert.
Quelle: ERGO Group AG
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