Wenn Kinder und Jugendliche zu Halloween durch die StraĂen ziehen, gehören harmlose Streiche oft dazu. Doch was passiert, wenn dabei etwas kaputtgeht? Wer haftet â und springt die Privat-Haftpflichtversicherung ein?
Klassische Halloweenstreiche wie Zahnpasta am TĂŒrgriff, Klopapier im Garten oder harmloses Erschrecken sind, wenn ĂŒberhaupt, zwar nervig, richten aber keine SchĂ€den an. Sobald jedoch SachschĂ€den entstehen â etwa zerkratzte Autos, beschĂ€digte Fenster oder verschmutzte Fassaden â kann es teuer werden.Wann zahlt die Privat-Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung kommt fĂŒr SchĂ€den auf, wenn der Schaden versehentlich verursacht wurde und keine vorsĂ€tzliche BeschĂ€digung vorliegt. Wichtig: Vorsatz ist ausgeschlossen. Das heiĂt: Es kann teuer werden, wenn etwas mutwillig zerstört wird.
Was Eltern wissen sollten
Auch Eltern können fĂŒr das Verhalten ihrer Kinder zur Verantwortung gezogen werden. Eine gute Privat-Haftpflichtversicherung fĂŒr die ganze Familie schĂŒtzt vor vielen Risiken â aber eben nicht vor allen. âEltern sollten im Vorfeld mit ihren Kindern ĂŒber die Grenzen von Streichen sprechen und aufklĂ€ren, was noch SpaĂ ist und was SchĂ€den anrichtetâ, rĂ€t Robert HĂŒlsmeyer, LVM-Experte fĂŒr die Haftpflichtversicherung. âGrundsĂ€tzlich empfehlen wir, eine private Haftpflichtversicherung abzuschlieĂen, die die ganze Familie – auch deliktsunfĂ€hige Kinder – rund um die Uhr versichert. Das ist oft ratsam, um Streitigkeiten mit GeschĂ€digten â zum Beispiel Nachbarn – zu vermeiden und SchĂ€den freiwillig zu bezahlen.
Was bedeuten âdeliktsunfĂ€hige Kinderâ?
Max ist sechs Jahre alt und schmiert an Halloween Kunstblut an die weiĂe HaustĂŒr seiner Nachbarn. Leider lĂ€sst sich die rote Farbe nicht vollstĂ€ndig wieder abwaschen, so dass die HaustĂŒr ersetzt werden muss.
Wer kommt jetzt fĂŒr den Schaden auf? Max ist noch ein Kind â die HaustĂŒr verunstaltet. Genau hier setzt das Thema der DeliktsunfĂ€higkeit an. Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland als deliktsunfĂ€hig. Das bedeutet: Sie haften grundsĂ€tzlich nicht fĂŒr SchĂ€den, die sie anderen zufĂŒgen â zum Beispiel, wenn sie aus Versehen etwas kaputt machen oder jemanden verletzen.
Eltern können nicht automatisch haftbar gemacht werden â nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das heiĂt, auch die private Haftpflichtversicherung der Eltern muss in Maxâ Fall nicht zahlen.
Ratsam ist fĂŒr Familien mit kleinen Kindern eine private Haftpflichtversicherung, die auch deliktsunfĂ€hige Kinder miteinschlieĂt. Auf Wunsch der Familie erhalten geschĂ€digte Dritte Geld von der Versicherung, um SchĂ€den zu beseitigen, obwohl eigentlich weder Kind noch Familie haften mĂŒssten.
Quelle: LVM Versicherung
Wenn Kinder und Jugendliche zu Halloween durch die StraĂen ziehen, gehören harmlose Streiche oft dazu. Doch was passiert, wenn dabei etwas kaputtgeht? Wer haftet â und springt die Privat-Haftpflichtversicherung ein?
Klassische Halloweenstreiche wie Zahnpasta am TĂŒrgriff, Klopapier im Garten oder harmloses Erschrecken sind, wenn ĂŒberhaupt, zwar nervig, richten aber keine SchĂ€den an. Sobald jedoch SachschĂ€den entstehen â etwa zerkratzte Autos, beschĂ€digte Fenster oder verschmutzte Fassaden â kann es teuer werden.Wann zahlt die Privat-Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung kommt fĂŒr SchĂ€den auf, wenn der Schaden versehentlich verursacht wurde und keine vorsĂ€tzliche BeschĂ€digung vorliegt. Wichtig: Vorsatz ist ausgeschlossen. Das heiĂt: Es kann teuer werden, wenn etwas mutwillig zerstört wird.
Was Eltern wissen sollten
Auch Eltern können fĂŒr das Verhalten ihrer Kinder zur Verantwortung gezogen werden. Eine gute Privat-Haftpflichtversicherung fĂŒr die ganze Familie schĂŒtzt vor vielen Risiken â aber eben nicht vor allen. âEltern sollten im Vorfeld mit ihren Kindern ĂŒber die Grenzen von Streichen sprechen und aufklĂ€ren, was noch SpaĂ ist und was SchĂ€den anrichtetâ, rĂ€t Robert HĂŒlsmeyer, LVM-Experte fĂŒr die Haftpflichtversicherung. âGrundsĂ€tzlich empfehlen wir, eine private Haftpflichtversicherung abzuschlieĂen, die die ganze Familie – auch deliktsunfĂ€hige Kinder – rund um die Uhr versichert. Das ist oft ratsam, um Streitigkeiten mit GeschĂ€digten â zum Beispiel Nachbarn – zu vermeiden und SchĂ€den freiwillig zu bezahlen.
Was bedeuten âdeliktsunfĂ€hige Kinderâ?
Max ist sechs Jahre alt und schmiert an Halloween Kunstblut an die weiĂe HaustĂŒr seiner Nachbarn. Leider lĂ€sst sich die rote Farbe nicht vollstĂ€ndig wieder abwaschen, so dass die HaustĂŒr ersetzt werden muss.
Wer kommt jetzt fĂŒr den Schaden auf? Max ist noch ein Kind â die HaustĂŒr verunstaltet. Genau hier setzt das Thema der DeliktsunfĂ€higkeit an. Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland als deliktsunfĂ€hig. Das bedeutet: Sie haften grundsĂ€tzlich nicht fĂŒr SchĂ€den, die sie anderen zufĂŒgen â zum Beispiel, wenn sie aus Versehen etwas kaputt machen oder jemanden verletzen.
Eltern können nicht automatisch haftbar gemacht werden â nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das heiĂt, auch die private Haftpflichtversicherung der Eltern muss in Maxâ Fall nicht zahlen.
Ratsam ist fĂŒr Familien mit kleinen Kindern eine private Haftpflichtversicherung, die auch deliktsunfĂ€hige Kinder miteinschlieĂt. Auf Wunsch der Familie erhalten geschĂ€digte Dritte Geld von der Versicherung, um SchĂ€den zu beseitigen, obwohl eigentlich weder Kind noch Familie haften mĂŒssten.
Quelle: LVM Versicherung
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