Fahrrad

Auch Radfahrer können Punkte in Flensburg bekommen

Schnell ĂŒber die rote Ampel gefahren – dafĂŒr können auch Radfahrer einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister kassieren. Der FĂŒhrerschein ist noch auf Probe? Dann können die Folgen noch drastischer sein. Darauf macht das Infocenter der R+V-Versicherung aufmerksam.

Ob im Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuß – jeder, der im Straßenverkehr unterwegs ist, muss sich an Regeln halten. „Wer beispielsweise mit dem Rad eine rote Ampel ĂŒberfĂ€hrt, begeht ein schwerwiegendes Vergehen“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Es wird mit mindestens 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft. Dasselbe gilt, wenn Radfahrer den FußgĂ€ngern an einem Zebrastreifen keinen Vorrang gewĂ€hren oder sie beispielsweise in der FußgĂ€ngerzone gefĂ€hrden.

Hohe Strafen in der Probezeit

Ein schwerwiegender Verkehrsverstoß mit dem Fahrrad kann besonders dann geahndet werden, wenn er innerhalb der Probezeit fĂŒr den FĂŒhrerschein begangen wird. „Die Probezeit kann sich um zwei weitere Jahre verlĂ€ngern. Und die FĂŒhrerscheinneulinge mĂŒssen an einem Aufbauseminar teilnehmen – natĂŒrlich auf eigene Kosten“, warnt R+V-Experte Richter. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann der FĂŒhrerschein sogar komplett entzogen werden, auch wenn immer nur das Fahrrad im Spiel war.

Wer alkoholisiert mit dem Rad unterwegs ist, riskiert ebenfalls den Verlust seines FĂŒhrerscheins. „Fallen Radler durch ihre unsichere Fahrweise auf oder gefĂ€hrden sie andere, kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis fĂŒr das Auto fĂŒhren“, sagt Roland Richter. Ab 1,6 Promille begeht man – auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit mit dem Rad – sogar eine Straftat. „Man gilt dann als absolut fahruntauglich.“

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Eine Promille-Grenze wie bei Autos gibt es beim Fahrradfahren nicht. Wer stark alkoholisiert mit dem Fad fĂ€hrt, muss jedoch mit Konsequenzen fĂŒr seinen FĂŒhrerschein rechnen.
  • Punkte in Flensburg kann jeder ab einem Alter von 14 Jahren bekommen, unabhĂ€ngig davon, ob er mit dem Fahrrad, dem Auto oder zu Fuß unterwegs ist.
  • Auch wer (noch) keinen FĂŒhrerschein besitzt, kann mit Punkten bestraft werden.

Quelle: Infocenter der R+V Versicherung