Schnell ĂŒber die rote Ampel gefahren â dafĂŒr können auch Radfahrer einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister kassieren. Der FĂŒhrerschein ist noch auf Probe? Dann können die Folgen noch drastischer sein. Darauf macht das Infocenter der R+V-Versicherung aufmerksam.
Ob im Auto, auf dem Fahrrad oder zu FuĂ â jeder, der im StraĂenverkehr unterwegs ist, muss sich an Regeln halten. âWer beispielsweise mit dem Rad eine rote Ampel ĂŒberfĂ€hrt, begeht ein schwerwiegendes Vergehenâ, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Es wird mit mindestens 60 Euro BuĂgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft. Dasselbe gilt, wenn Radfahrer den FuĂgĂ€ngern an einem Zebrastreifen keinen Vorrang gewĂ€hren oder sie beispielsweise in der FuĂgĂ€ngerzone gefĂ€hrden.
Hohe Strafen in der Probezeit
Ein schwerwiegender VerkehrsverstoĂ mit dem Fahrrad kann besonders dann geahndet werden, wenn er innerhalb der Probezeit fĂŒr den FĂŒhrerschein begangen wird. âDie Probezeit kann sich um zwei weitere Jahre verlĂ€ngern. Und die FĂŒhrerscheinneulinge mĂŒssen an einem Aufbauseminar teilnehmen â natĂŒrlich auf eigene Kostenâ, warnt R+V-Experte Richter. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann der FĂŒhrerschein sogar komplett entzogen werden, auch wenn immer nur das Fahrrad im Spiel war.
Wer alkoholisiert mit dem Rad unterwegs ist, riskiert ebenfalls den Verlust seines FĂŒhrerscheins. âFallen Radler durch ihre unsichere Fahrweise auf oder gefĂ€hrden sie andere, kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis fĂŒr das Auto fĂŒhrenâ, sagt Roland Richter. Ab 1,6 Promille begeht man â auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit mit dem Rad â sogar eine Straftat. âMan gilt dann als absolut fahruntauglich.â
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Eine Promille-Grenze wie bei Autos gibt es beim Fahrradfahren nicht. Wer stark alkoholisiert mit dem Fad fĂ€hrt, muss jedoch mit Konsequenzen fĂŒr seinen FĂŒhrerschein rechnen.
- Punkte in Flensburg kann jeder ab einem Alter von 14 Jahren bekommen, unabhÀngig davon, ob er mit dem Fahrrad, dem Auto oder zu Fuà unterwegs ist.
- Auch wer (noch) keinen FĂŒhrerschein besitzt, kann mit Punkten bestraft werden.
Quelle: Infocenter der R+V Versicherung
Schnell ĂŒber die rote Ampel gefahren â dafĂŒr können auch Radfahrer einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister kassieren. Der FĂŒhrerschein ist noch auf Probe? Dann können die Folgen noch drastischer sein. Darauf macht das Infocenter der R+V-Versicherung aufmerksam.
Ob im Auto, auf dem Fahrrad oder zu FuĂ â jeder, der im StraĂenverkehr unterwegs ist, muss sich an Regeln halten. âWer beispielsweise mit dem Rad eine rote Ampel ĂŒberfĂ€hrt, begeht ein schwerwiegendes Vergehenâ, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Es wird mit mindestens 60 Euro BuĂgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft. Dasselbe gilt, wenn Radfahrer den FuĂgĂ€ngern an einem Zebrastreifen keinen Vorrang gewĂ€hren oder sie beispielsweise in der FuĂgĂ€ngerzone gefĂ€hrden.
Hohe Strafen in der Probezeit
Ein schwerwiegender VerkehrsverstoĂ mit dem Fahrrad kann besonders dann geahndet werden, wenn er innerhalb der Probezeit fĂŒr den FĂŒhrerschein begangen wird. âDie Probezeit kann sich um zwei weitere Jahre verlĂ€ngern. Und die FĂŒhrerscheinneulinge mĂŒssen an einem Aufbauseminar teilnehmen â natĂŒrlich auf eigene Kostenâ, warnt R+V-Experte Richter. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann der FĂŒhrerschein sogar komplett entzogen werden, auch wenn immer nur das Fahrrad im Spiel war.
Wer alkoholisiert mit dem Rad unterwegs ist, riskiert ebenfalls den Verlust seines FĂŒhrerscheins. âFallen Radler durch ihre unsichere Fahrweise auf oder gefĂ€hrden sie andere, kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis fĂŒr das Auto fĂŒhrenâ, sagt Roland Richter. Ab 1,6 Promille begeht man â auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit mit dem Rad â sogar eine Straftat. âMan gilt dann als absolut fahruntauglich.â
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
Quelle: Infocenter der R+V Versicherung
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