Radfahren im Wald ist nicht ĂŒberall erlaubt
Ob auf dem Mountainbike, dem E-Bike oder dem Trekking-Rad: Viele Radfahrer sind im Wald unterwegs. Das ist grundsĂ€tzlich erlaubt â allerdings nicht immer und ĂŒberall. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
Jeder darf einen Wald zur Erholung nutzen, auch auf dem Fahrrad oder Mountainbike. Allerdings gibt es hier EinschrĂ€nkungen. Das Bundeswaldgesetz besagt ausdrĂŒcklich, dass FahrrĂ€der im Wald nur auf StraĂen und Wegen fahren dĂŒrfen. âHinzu kommen oft weitere Besonderheit und EinschrĂ€nkungen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein könnenâ, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung.
Ărtliche Regelungen erfragen
Einige BundeslĂ€nder haben die bundesweite Regelung ĂŒbernommen und erlauben das Radfahren im Wald nur auf festen Wegen. Andere schreiben vor, dass die Wege fĂŒr FahrrĂ€der mindestens zwei Meter breit sein mĂŒssen â und schlieĂen Sport- und Lehrpfade aus. âAuf manchen Waldwegen untersagen Verbotsschilder die Durchfahrt. Das kann in allen BundeslĂ€ndern vorkommenâ, ergĂ€nzt R+V-Experte Richter. Meistens ist das der Fall, wenn andere Menschen dadurch stark gefĂ€hrdet wĂ€ren.
Der Experte rĂ€t deshalb, sich vor einer lĂ€ngeren Tour durch Waldgebiete nach den örtlichen Regelungen zu erkundigen, etwa bei der zustĂ€ndigen Forstbehörde. Denn wer sich nicht an die Vorgaben hĂ€lt, muss mit einem BuĂgeld rechnen. Richter ergĂ€nzt: âManchmal gibt es an bestimmten Stellen auch Ausnahmeregelungen fĂŒr Radfahrende.â Dazu gehören zum Beispiel extra fĂŒr Mountainbiker angelegte Trails, die in der Regel durch Markierungen an BĂ€umen erkennbar sind.
RĂŒcksicht nehmen
Treffen Wanderer und Biker aufeinander, ist gegenseitige RĂŒcksichtnahme geboten. âDas heiĂt: Wer mit dem Rad unterwegs ist, sollte vorausschauend fahren, die Geschwindigkeit anpassen und sein GefĂ€hrt in jeder Situation unter Kontrolle habenâ, sagt Richter. Ein angemessenes Verhalten ist zudem fĂŒr den Schutz von Pflanzen und Tieren wichtig. Sie dĂŒrfen nicht gefĂ€hrdet oder geschĂ€digt werden. FĂŒr seine persönliche Sicherheit sind Radfahrende selbst verantwortlich, so das Bundeswaldgesetz: Sie benutzen den Wald auf eigene Gefahr. Das gilt insbesondere fĂŒr typische Gefahren wie Bodenunebenheiten und herausragende Ăste.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Radfahrende sollten Land- und fortwirtschaftlichen Fahrzeugen Vorfahrt gewÀhren.
- FĂŒr E-Bikes gibt es â abhĂ€ngig von der MotorstĂ€rke â mitunter weitere EinschrĂ€nkungen. Auch hier geben die zustĂ€ndige Forstbehörde Auskunft.
- Was Biker in GrĂŒnanlagen beachten mĂŒssen, legt meist das GrĂŒnflĂ€chenamt der StĂ€dte fest. In der ist das Radeln auf gekennzeichneten Wegen zugelassen.
Quelle: Infocenter der R+V Versicherung
Radfahren im Wald ist nicht ĂŒberall erlaubt
Ob auf dem Mountainbike, dem E-Bike oder dem Trekking-Rad: Viele Radfahrer sind im Wald unterwegs. Das ist grundsĂ€tzlich erlaubt â allerdings nicht immer und ĂŒberall. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
Jeder darf einen Wald zur Erholung nutzen, auch auf dem Fahrrad oder Mountainbike. Allerdings gibt es hier EinschrĂ€nkungen. Das Bundeswaldgesetz besagt ausdrĂŒcklich, dass FahrrĂ€der im Wald nur auf StraĂen und Wegen fahren dĂŒrfen. âHinzu kommen oft weitere Besonderheit und EinschrĂ€nkungen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein könnenâ, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung.
Ărtliche Regelungen erfragen
Einige BundeslĂ€nder haben die bundesweite Regelung ĂŒbernommen und erlauben das Radfahren im Wald nur auf festen Wegen. Andere schreiben vor, dass die Wege fĂŒr FahrrĂ€der mindestens zwei Meter breit sein mĂŒssen â und schlieĂen Sport- und Lehrpfade aus. âAuf manchen Waldwegen untersagen Verbotsschilder die Durchfahrt. Das kann in allen BundeslĂ€ndern vorkommenâ, ergĂ€nzt R+V-Experte Richter. Meistens ist das der Fall, wenn andere Menschen dadurch stark gefĂ€hrdet wĂ€ren.
Der Experte rĂ€t deshalb, sich vor einer lĂ€ngeren Tour durch Waldgebiete nach den örtlichen Regelungen zu erkundigen, etwa bei der zustĂ€ndigen Forstbehörde. Denn wer sich nicht an die Vorgaben hĂ€lt, muss mit einem BuĂgeld rechnen. Richter ergĂ€nzt: âManchmal gibt es an bestimmten Stellen auch Ausnahmeregelungen fĂŒr Radfahrende.â Dazu gehören zum Beispiel extra fĂŒr Mountainbiker angelegte Trails, die in der Regel durch Markierungen an BĂ€umen erkennbar sind.
RĂŒcksicht nehmen
Treffen Wanderer und Biker aufeinander, ist gegenseitige RĂŒcksichtnahme geboten. âDas heiĂt: Wer mit dem Rad unterwegs ist, sollte vorausschauend fahren, die Geschwindigkeit anpassen und sein GefĂ€hrt in jeder Situation unter Kontrolle habenâ, sagt Richter. Ein angemessenes Verhalten ist zudem fĂŒr den Schutz von Pflanzen und Tieren wichtig. Sie dĂŒrfen nicht gefĂ€hrdet oder geschĂ€digt werden. FĂŒr seine persönliche Sicherheit sind Radfahrende selbst verantwortlich, so das Bundeswaldgesetz: Sie benutzen den Wald auf eigene Gefahr. Das gilt insbesondere fĂŒr typische Gefahren wie Bodenunebenheiten und herausragende Ăste.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
Quelle: Infocenter der R+V Versicherung
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