Finanzen

Altersvorsorge: Der Inflation ein Schnippchen schlagen

Wer für sein Alter vorsorgt, sollte die Inflation bei seiner Planung berücksichtigen. Je höher die Lebenshaltungskosten, desto höher muss die Rente sein, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Wie lässt sich die private Altersvorsorge neu justieren, um einer wachsenden Rentenlücke entgegenzusteuern?

Seit Anfang 2022 ist die Inflation keine abstrakte Größe mehr, die Menschen bekommen sie im Alltag hautnah zu spüren. Etwa beim Wocheneinkauf im Supermarkt: Die Lebensmittelpreise stiegen von Juli 2021 bis Juli 2023 um 27 Prozent, so der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. „Inflation bedeutet, dass Geld an Wert verliert, man sich also von einem bestimmten Geldbetrag weniger leisten kann. Das betrifft auch den Wert der Ersparnisse, wie die Altersvorsorge“, erklärt Karsten Rusch von der Postbank. Bereits eine moderate Inflation von jährlich zwei Prozent sorgt für einen spürbaren Kaufkraftverlust: Ein Betrag von 1.000 Euro würde durch eine jährliche Inflation von zwei Prozent nach 20 Jahren nur noch einer Kaufkraft von knapp 673 Euro entsprechen. Drei Prozent Inflation würden den Betrag schon auf knapp 554 Euro und vier Prozent sogar auf rund 456 Euro Kaufkraft schmelzen lassen. Je höher die Inflationsrate, desto größer also der Verlust. Mit Blick auf das Auskommen im Alter können Anlegerinnen und Anleger dem Wertverlust entgegenwirken, indem sie mehr Geld in die private Altersvorsorge investieren oder einen Inflationsausgleich mit ihren Rücklagen erzielen – das heißt, dass die Gewinne ihrer Geldanlage die Inflationsrate übertreffen.

Mehr rausholen

Die private Altersvorsorge aufzustocken kommt für viele Menschen angesichts der teuren Lebenshaltungskosten nicht infrage. „Daher ist es umso wichtiger, die verfügbaren Ersparnisse möglichst gewinnbringend anzulegen“, meint Karsten Rusch. „Renditen lassen sich langfristig am ehesten am Aktienmarkt erzielen. Daher können Wertpapiere ein solider Baustein der Altersvorsorge sein.“ Grundsätzlich sollte diese Geldanlage jedoch nur einen Teil der privaten Vorsorge ausmachen, da die Aussicht auf gesteigerten Ertrag immer auch mit einem erhöhten Risiko verbunden ist. Anlegerinnen und Anleger sollte das jedoch nicht abschrecken: „Wenn man einige Regeln beachtet, lässt sich das Risiko reduzieren“, so der Postbank Experte. Eine Grundregel lautet, Geld an der Börse stets langfristig anzulegen, um eventuelle Kursschwankungen abfangen zu können. „Da die Altersvorsorge in der Regel auf einen langen Anlagezeitraum ausgerichtet ist, kann eine Wertpapieranlage dafür ein gutes Instrument sein“, sagt Karsten Rusch. Zudem sei es ratsam, sprichwörtlich nicht alle Eier in einen Korb zu legen, sondern sein Risiko zu streuen – zum Beispiel, indem man Anteile an einem breit aufgestellten Fonds erwirbt. Experten und Verbraucherschützer sind sich einig, dass ein sogenannter Indexfonds (ETF) eine gute, günstige Wahl für den privaten Vermögensaufbau sein kann. Einen ETF-Sparplan kann man bereits mit einer Sparsumme von 25 Euro im Monat abschließen. „Die monatlichen Beiträge können flexibel angepasst und der Vertrag jederzeit gekündigt werden“, so der Postbank Experte.

Steuern sparen

Deutlich verbindlicher ist eine klassische private Rentenversicherung, die auch als Fondsvariante abgeschlossen werden kann: Die Sparerin oder der Sparer zahlt dabei regelmäßig Raten, die in einen Investmentfonds oder ETF investiert werden. Ab Eintritt in den Ruhestand zahlt die Versicherung eine lebenslange Rente, eine einmalige Auszahlung oder eine Kombination aus beidem. Wie hoch die Rente zum Auszahlungszeitpunkt ist, hängt davon ab, wie sich die Kurse über die Laufzeit entwickeln. Unter bestimmten Voraussetzungen lohnt sich die Rentenpolice steuerlich, zum Beispiel wenn die Beitragszahlungen bis zum Renteneintritt fortgeführt werden: „Während auf Kapitalerträge die Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer zu zahlen ist, sind die Erträge aus der Rentenversicherung während der Ansparphase steuerfrei. Bei Auszahlung muss – je nach Art der Auszahlung, Länge der Vertragslaufzeit und Renteneintrittsalter – nur ein Teil der Erträge versteuert werden“, erklärt der Postbank Experte.

Quelle: Postbank