Wohnen & Leben

Was tun nach einem Überschwemmungsschaden?

Ahrtal-Flut jährt sich bald zum zweiten Mal:

Katastrophe sensibilisierte für Schutz des Eigentums bei Überschwemmung – Wichtig für Versicherung: Schäden fotografieren

Wasser im Keller. Schlamm in der Wohnung. Putz bröckelt von den Wänden. Die Schäden von Überschwemmungen sind massiv und sie zu beseitigen ist harte Arbeit. Idealerweise besteht eine Wohngebäude- und eine Hausratversicherung, die Schäden durch weitere Naturgefahren finanziell absichern. Wie verhält man sich nach solch einem Schaden? Der Sachversicherer Debeka möchte helfen und gibt Tipps.

Schaden dokumentieren

Zunächst erstmal das Wichtigste: Fotos machen! Der Schaden sollte für die Versicherung fotografiert und dokumentiert werden. Am besten eine Liste der beschädigten Dinge anfertigen und deren Kosten zumindest schätzungsweise notieren.

Schaden der Versicherung melden

Der Schaden sollte schnellstmöglich der Versicherung gemeldet werden. Bei den meisten Versicherungen kann man die Schadensmeldung online ausfüllen. Tipp: Die Debeka Allgemeine Versicherung bietet ein Unwetter-Warnsystem an, das ihre Kunden in der Wohngebäudeversicherung auf Wunsch per SMS warnt – und nach einem Unwetter eine direkte Online-Schadensmeldung ermöglicht.

Aufräumen

Ist das Wasser abgeflossen, heißt es Aufräumen: Wasserreste und Schlamm aus dem Haus entfernen. Räume schnellstmöglich trocknen, um Bauschäden oder Schimmel zu vermeiden. Wenn verfügbar, am besten Heizgeräte für das Trocknen nutzen. Diese können normalerweise gemietet oder ausgeliehen werden.

Das sollte man lassen: Elektrik

Elektrische Geräte im Idealfall erst wieder ans Stromnetz anschließen, wenn sie von einem Fachmann überprüft wurden. Im schlimmsten Fall besteht Lebensgefahr oder die Geräte werden beschädigt. Erst wenn sichergestellt ist, dass die Geräte nicht mit Wasser in Berührung gekommen sind, können sie wieder ans Stromnetz angeschlossen werden. Voraussetzung: Das Stromnetz im Haus ist geprüft und freigegeben.

Vorsicht bei Schadstoffen, Akkus und Gasflaschen

Schadstoffe, wie Farben, Lacke, Benzin, Öl etc. wurden freigesetzt? Dann ist es ratsam, die Feuerwehr zu benachrichtigen. Beschädigte Bausubstanz sollte ein Fachmann überprüfen. Erreichte Wasserstände und die Schäden dokumentieren.

Entsorgung

Zerstörte oder beschädigte Gegenstände sind im Regelfall erst nach Rücksprache mit dem Versicherer zu entsorgen. Die zerstörten oder beschädigten Gegenstände sollten fotografiert und auf einer Liste zur Schadensaufstellung vermerkt werden. Ist dies aufgrund einer Katastrophen-Situation nicht möglich, möglichst umgehend Kontakt zum Versicherer aufnehmen beziehungsweise mögliche Veröffentlichungen verfolgen, wie zu verfahren ist.

Informationen zur Wohngebäude- und Hausratversicherung sowie zur Absicherung weiterer Naturgefahren erhalten Interessierte in der Debeka-Geschäftsstelle vor Ort oder unter www.debeka.de

Quelle: Debeka Allgemeine Versicherung AG