Finanzen

Dauerauftrag versus Lastschrift

Einige Bankkunden zögern, Empfängern von Zahlungen ein Lastschriftmandat zu erteilen. Aus Sicherheitsbedenken überweisen sie das Geld lieber selbst oder richten einen Dauerauftrag ein. Die Zweifel sind unbegründet – eine Lastschrift hat im Gegenteil klare Vorteile.

Will man einen Vertrag bei einem Stromversorger oder einem Internetanbieter abschließen, liegt das SEPA-Lastschriftmandat den Unterlagen meist bei. Mit der Unterschrift ermächtigt man den Zahlungsempfänger, Geld vom eigenen Konto abzubuchen. Dieser zieht fällige Beträge termingerecht ein, als Kontoinhaber muss man sich um nichts kümmern – außer, dass das Konto ausreichend gedeckt ist. Ist das Guthaben zu gering, um die Lastschrift auszuführen, können unter Umständen zusätzliche Entgelte anfallen. „Das Lastschriftverfahren bietet sich an, wenn regelmäßige Zahlungen vereinbart werden, die in der Höhe variieren“, sagt Michael Ackermann von der Postbank. Bei gleichbleibenden Rechnungen können Verbraucher alternativ einen Dauerauftrag einrichten. Dabei wird regelmäßig zu einem gewünschten Termin ein fester Betrag an den Zahlungsempfänger überwiesen. Das nutzen Kunden zum Beispiel häufig, um ihre Miete zu bezahlen. Ein Dauerauftrag lässt sich mit wenigen Klicks im Online-Banking einrichten oder wieder löschen und muss per Sicherheitsverfahren freigegeben werden. Ist das Konto zum Zeitpunkt der Ausführung nicht ausreichend gedeckt, wird die Buchung nicht ausgeführt.

Falsche Buchung – und nun?

Manche Bankkunden haben Bedenken, Fremden ihre Bankdaten zu übermitteln und ihnen den Zugriff auf ihr Konto zu ermöglichen. Dabei sind die Verbraucher bei einer SEPA-Lastschrift besonders geschützt: „Beim Lastschriftverfahren greift das Widerrufsrecht, das heißt, dass man innerhalb von acht Wochen der Lastschrift widersprechen kann. Wurde unberechtigt Geld abgebucht, zum Beispiel wenn kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, hat man sogar 13 Monate Zeit, die Zahlung rückgängig zu machen“, erklärt der Postbank Experte. Wurde das Geld hingegen überwiesen – etwa per Dauerauftrag –, kann es nicht mehr so einfach zurückgebucht werden, sobald es dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde. In diesem Fall muss der Kunde Kontakt mit dem Empfänger aufnehmen und ihn auffordern, das Geld zu erstatten. „Bankkundinnen und -kunden sollten ihre Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren und prüfen, ob sämtliche Abbuchungen korrekt sind. Entdecken sie eine unberechtigte Lastschriftzahlung, sollten sie umgehend Kontakt zu ihrer Hausbank aufnehmen“, rät Michael Ackermann.

Quelle: Postbank