Wohnen & Leben

Kippen und Co.: Empfindliche Strafen für Müllsünden

Ob Zigarettenkippe, Kaugummi oder FFP2-Maske: Viele Kommunen gehen verschärft gegen die Verschmutzung öffentlicher Flächen vor. Wer Müll achtlos wegwirft, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung anlässlich des World Cleanup Days am 17. September hin.

Fakt ist: Wer einen Kaugummi auf die Straße spuckt, seine Zigarette in den Gully wirft oder den Einweg-Becher im Rinnstein entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Um Müllsünderinnen und Müllsünder abzuschrecken, setzen immer mehr Kommunen auf empfindliche Geldstrafen. „Die Bußgelder für Kippen und Kaugummis sind vielerorts besonders hoch“, sagt Torben Thorn, Umweltbeauftragter bei der R+V Versicherung. In Berlin beispielsweise kosten diese Vergehen zwischen 55 und 120 Euro. „Kein Wunder: Ein achtlos weggeworfener Zigarettenstummel kann beispielsweise rund 40 Liter Grundwasser verschmutzen, weil er bis zu 4.000 verschiedene Schadstoffe enthält.“

Strenge Regeln für Spielplätze und Parks

Besonders tief in die Tasche greifen muss, wer seine Kleinabfälle achtlos in Grünanlagen oder auf Kinderspielplätzen wegwirft. In Köln sind 150 Euro für einen Zigarettenstummel auf einem Spielplatz fällig, in Dresden bis zu 1.000 Euro. Grundsätzlich gilt jedoch: Der tatsächliche Betrag für „kleine“ Müllsünden ist immer eine Ermessenssache. In Baden-Württemberg etwa liegt der Bußgeldrahmen zwischen 50 und 250 Euro. Das Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen empfiehlt den Kommunen ein Buß- oder Verwarnungsgeld von bis zu 100 Euro. „Dabei wird zum Beispiel berücksichtigt, ob die Müllsünderin oder der Müllsünder vorsätzlich gehandelt hat, einsichtig ist oder zum wiederholten Mal erwischt wird“, erläutert R+V-Experte Thorn. „In einigen Gemeinden wird zudem beim ersten Vergehen zunächst eine mündliche Verwarnung ausgesprochen.“

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Wer eine Zigarettenschachtel, eine Glasflasche oder den Inhalt des Aschenbechers aus dem Auto wirft, muss mit einem Buß- oder Verwarnungsgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen.
  • Tierbesitzerinnen oder Tierbesitzer, die Hundekot nicht sofort beseitigen, müssen ebenfalls ein Verwarnungs- oder Bußgeld zahlen. In Frankfurt am Main liegt dies beispielsweise bei 120 Euro und bis zu 170 Euro in Grünanlagen oder auf Kinderspielplätzen. In Köln sind zwischen 45 und 400 Euro fällig.
  • Um ihre Vision von der sauberen Stadt durchzusetzen, schicken einige Kommunen Kontrolleurinnen und Kontrolleure auf Patrouille – bevorzugt an vielbesuchten Plätzen wie öffentlichen Parks oder vor Bahnhöfen. Müllsünderinnen und Müllsünder dürfen übrigens auch von zivilen Mitarbeitenden des Ordnungsamtes oder von Angestellten der Stadtreinigung zur Kasse gebeten werden.

Quelle: Infocenter der R+V Versicherung