Technik & Verkehr

Wussten Sie, … wie viel Zeit Sie haben, um aus dem Parkhaus zu fahren?

Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf.

Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie viel Zeit einem Autofahrer zur Verfügung steht, um nach dem Bezahlen seines Parkhausticktes die Ausfahrtsschranke zu passieren. Manchmal steht dies in den Geschäftsbedingungen des Parkhausbetreibers. Allerdings fehlt dort oft eine konkrete Zeitangabe. Es ist nur davon die Rede, dass der Autofahrer das Parkhaus nach dem Bezahlen „unverzüglich“ verlassen sollte. Was unverzüglich heißt, hängt von der vertraglichen Vereinbarung (Nutzungsbedingungen des Parkhauses), den örtlichen Gepflogenheiten und der Größe des Parkhauses ab. Üblicherweise kann man von etwa zehn bis 15 Minuten ausgehen. Ist eine Schlange vor der Schranke der Grund dafür, dass das Ticket nicht mehr gilt, sollte es der Autofahrer aufheben und sich damit an den Parkhausbetreiber wenden. Dessen Kontaktdaten finden sich meist in den Nutzungsbedingungen, die oft in der Nähe des Eingangs hängen. Um ein langes Suchen nach dem Fahrzeug zu vermeiden, kann es helfen, sich beim Parken die Parkplatznummer und, vor allem in großen Parkhäusern, die Zahl oder Farbe der Parkplatzebene zu notieren. Ein Foto mit dem Handy ist hier schnell gemacht.

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Quelle: IDEAL Lebensversicherung a.G.