Wohnen & Leben

Wussten Sie, … dass es auch für Pflanzen vom Gärtner eine Garantie gibt?

Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf.

Viele nutzen die angenehmen Frühlingstemperaturen dafür, um ihren Garten auf Vordermann zu bringen. Wer keinen grünen Daumen hat, beauftragt für die Bepflanzung lieber ein Gartenbauunternehmen. Doch auch dann kann es passieren, dass die eingesetzten Pflanzen nicht anwachsen oder später eingehen. Grundsätzlich haftet das Unternehmen, wenn die erbrachte Leistung vom vertraglich Vereinbarten abweicht. Gartenbesitzer können von einem professionellen Gartenbauunternehmen erwarten, dass die Arbeit fachlich einwandfrei und ohne Mängel verrichtet wird. Allerdings richten sich die möglichen Ansprüche bei Beauftragung eines Gartenbauunternehmens nach Werkvertragsrecht. Hier muss der Auftraggeber nach Übergabe des Werkes den Mangel nachweisen können. Ein solcher liegt beispielsweise vor, wenn der Gärtner sonnenliebende Pflanzen in den Schatten gepflanzt oder dem Besitzer falsche Pflegeanweisungen gegeben hat. Handelt es sich um einen nachgewiesenen Mangel, kann der Auftraggeber dem Unternehmen eine Frist setzen, um diesen zu beseitigen. Wird das Unternehmen nicht innerhalb der Frist tätig, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern oder Schadenersatz verlangen. Oft ist es aber nicht leicht, dem Gärtner einen Mangel an den vom Unternehmen eingepflanzten Grün nachzuweisen. Alternativ bieten Gartenbauunternehmen eine interessante Option an: Es gibt die Möglichkeit, im Vertrag eine Anwachsgarantie zu vereinbaren. Wachsen die Pflanzen nicht an oder gehen innerhalb eines benannten Zeitraumes – oft zwischen sechs Monaten und einem Jahr – trotz ordnungsgemäßer Pflege ein, wird der Preis für die Pflanzen erstattet. Da hier jedoch ein finanzielles Risiko für das Unternehmen besteht, sind solche Vereinbarungen meist mit höheren Kosten verbunden.

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Quelle: IDEAL Lebensversicherung a.G.