Technik & Verkehr

Begleitetes Fahren – über Grenzen hinweg

ADAC und niederländischer Automobilclub ANWB wollen wechselseitige Anerkennung der nationalen Regelungen

Seit mehr als zehn Jahren ist das “Begleitete Fahren ab 17” in Deutschland erfolgreich etabliert. Damit wurde bundesweit eine Möglichkeit geschaffen, den Führerschein der Klassen B bereits mit 17 zu erwerben – unter der Auflage, bis zum 18. Geburtstag den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen. Eine weitere Einschränkung betrifft den Geltungsbereich. So dürfen die begleiteten jungen Fahranfänger mit der Prüfbescheinigung nur in Deutschland ein Auto führen. Im Ausland wird die Bescheinigung mit Ausnahme von Österreich nicht als Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Führerscheinprüfung anerkannt. Diese Beschränkung wollen der ADAC und der niederländische Automobilclub ANWB aufheben und wenden sich mit ihrem Anliegen in einem Brief an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

Nach Ansicht beider Clubs ist es für junge Menschen wichtig, ohne Hürden im grenzüberschreitenden Verkehr unterwegs sein zu können. Bislang fehlt jedoch eine wechselseitige Anerkennung der jeweiligen Regelungen zwischen den Niederlanden und Deutschland. ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand: „Besonders Jugendliche, die in Grenzregionen leben, arbeiten und eine Ausbildung machen, profitieren von einem Abbau bürokratischer Hürden. Das Begleitete Fahren mit 17 bringt Sicherheit im Straßenverkehr – warum sollte dieser Gewinn im Jahr 2020 an europäischen Grenzen halt machen?“

Zweck des Begleiteten Fahrens mit 17 ist der Gewinn an Fahrpraxis und Routine und damit eine Verringerung des Unfallrisikos von Fahranfängern. Während in der Fahrausbildung in der Fahrschule etwa 500 Kilometer am Steuer zurückgelegt werden, sind es danach in der Begleitphase zusammen mit erfahrenen Beifahrern weitere 1400 Kilometer.

Das niederländische und das deutsche Modell der Fahrausbildung sind nach Meinung von ADAC und ANWB vergleichbar. Daher hatte auch die Verkehrsministerkonferenz der deutschen Bundesländer im Oktober 2019 die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Niederlanden und Deutschland zeitnah zum Abschluss zu bringen. Unterstützt wird das Vorhaben auch von Abgeordneten aus dem Bundestag, dem Europaparlament und den deutschen Landtagen.

Quelle: ADAC