Wohnen & Leben

Barrierefrei wohnen: Wer trägt die Kosten des Umbaus?

Experten-Interview mit Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung

Treppenlift, barrierefreies Bad, eine Rampe vor der Haustür: Pflegebedürftige Personen müssen ihr Zuhause häufig umbauen lassen, um möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Welche Kosten die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt und welche weiteren Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen, weiß Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung.

In welcher Höhe bezuschusst die Pflegeversicherung bauliche Maßnahmen?

Oft reichen schon kleine Umbauten, um das barrierefreie Wohnen im eigenen Zuhause möglich zu machen. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad hat, kann bei der Pflegeversicherung einen Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Die Pflegekasse zahlt beispielsweise, wenn durch den Umbau die häusliche Pflege erst ermöglicht, erheblich erleichtert oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen so weit wie möglich wieder hergestellt wird und somit auch das Pflegepersonal oder pflegende Angehörige entlastet werden. Der Zuschuss beträgt pro Person maximal 4.000 Euro. Der Antrag sollte vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse inklusive aller Kostenvoranschläge eingereicht werden. Daraufhin überprüft der medizinische Dienst der Krankenversicherung den Antrag auf Plausibilität. Übrigens: Verändert sich die Pflegesituation, sodass ein erneuter Umbau notwendig ist, kann der Zuschuss auch ein zweites Mal beantragt werden.

Welche konkreten Maßnahmen werden bezuschusst?

Zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zählen zum Beispiel bauliche Veränderungen wie Türverbreiterungen oder der Einbau von fest installierten Rampen, Treppenliften und sogar Aufzügen. Aber auch der pflegegerechte Umbau eines kompletten Badezimmers oder spezielle Anpassungen werden bezuschusst. Dazu zählen beispielsweise der Austausch der Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche, die Montage eines Duschhandlaufs, eine Anpassung der Toilettenhöhe sowie das Verlegen rutschhemmender Bodenfliesen. Weitere Maßnahmen können unter anderem sein: das Anbringen von Fenstergriffen, Lichtschaltern, Steckdosen und Heizungsventilen in Greifhöhe, die Bereitstellung und Inbetriebnahme eines Hausnotrufsystems oder der Abbau von Türschwellen. Sogar ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung ist unter Umständen förderberechtigt.

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es zur finanziellen Förderung?

Neben der Unterstützung durch die Pflegeversicherung bietet beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) einen Zuschuss für einen barrierefreien Umbau. Privatpersonen erhalten bis zu 6.250 Euro pro Wohnung. Der Antrag kann online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden und muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Des Weiteren bieten auch viele Bundesländer und Kommunen Förderprogramme an. Interessenten können sich bei der Gemeinde oder dem Landratsamt über aktuelle Fördermittel in ihrer Region informieren. Unter Umständen unterstützt auch der Sozialhilfeträger bei Umbaumaßnahmen für pflegebedürftige Personen finanziell. Das ist allerdings nur möglich, wenn andere Förderungen ausgeschöpft sind oder sonst keine Mittel zur Verfügung stehen. Der Betrag ist hier abhängig von Einkommen und Vermögen des Antragstellers. Wer einen barrierefreien Umbau plant, sollte sich im Vorfeld gründlich beraten lassen. Einen Überblick über die bundesweiten Beratungsangebote finden Betroffene unter http://www.wohnungsanpassung-bag.de.

Mehr Expertenwissen im IDEAL Magazin unter https://www.ideal-versicherung.de/magazin/

Quelle: IDEAL Lebensversicherung a.G.