ARAG Experten informieren über Reisemöglichkeiten in Corona-Zeiten
“Eine normale Urlaubssaison wird es diesen Sommer nicht geben können”, so die klare Ansage von Bundesaußenminister Heiko Maas nach einer Videokonferenz der deutschsprachigen Außenminister zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Und auch die ARAG Experten können zurzeit nicht viel Hoffnung auf grenzenloses Reisen machen. Ob man trotzdem den Flug nach Mallorca bucht oder aber eine bereits gebuchte Reise storniert, muss letztlich jeder selbst entscheiden. Eine Glaskugel, in der man sehen könnte, wie sich das Coronavirus entwickelt, haben die ARAG Experten leider nicht. Aber ein paar Tipps zum Sommerurlaub können sie trotzdem geben.
Die Reisewarnungen gelten noch
Es gibt nach wie vor drastische Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweite Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens in vielen Ländern. Das Risiko, aufgrund dieser Einschränkungen nicht mehr die Rückreise in die Heimat antreten zu können, ist groß. Daher warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland. Solange diese Warnung besteht, ist es nicht realistisch, einen Sommerurlaub im Ausland antreten zu können.
Auch innerdeutsche Reisen zurzeit nicht möglich
Um ans Reisen zu denken, muss Deutschland zunächst einmal seine inneren und äußeren Grenzen wieder öffnen. Denn bis 3. Mai gilt: Selbst von innerdeutschen Reisen von einem Bundesland ins nächste wird dringend abgeraten. Einzelne Bundesländer wie etwa Schleswig-Holstein haben die Einreise auch untersagt – und kontrollieren das auch. Und Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind im Inland ebenfalls nicht erlaubt. Am 30. April soll die Entscheidung fallen, wie es ab 4. Mai weitergeht.
Nach dem Urlaub in die Quarantäne
Wer autark verreist, beispielsweise mit einem Wohnmobil – und es tatsächlich schafft, über Ländergrenzen zu gelangen –, muss nach seiner Rückkehr allerdings in eine zweiwöchige Quarantäne. Dieser Beschluss des Corona-Kabinetts gilt seit 9. April.
Touristische Infrastrukturen müssen erst wiederhergestellt werden
Unabhängig von den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, Ausgangssperren im Ausland und Quarantänebestimmungen nach einer Heimkehr müssen unsere Lieblingsurlaubsländer wie etwa Spanien, Frankreich oder Italien es zunächst einmal schaffen, touristische Infrastrukturen wieder herzustellen, die durch Covid-19 zum Erliegen gekommen sind. Unterkünfte, Restaurants, Strände, kulturelle Einrichtungen – der Mindestabstand und Hygienevorschriften definieren die Maßstäbe der Öffnung. Darüber hinaus müssen auch Fluggesellschaften und Kreuzfahrtunternehmen entsprechende Sicherheits- und Hygiene-Standards vorweisen, bevor Passagiere mit ihnen reisen dürfen.
Eine gebuchte Reise stornieren?
Wer eine bereits gebuchte Reise, die vor dem 3. Mai stattfindet, stornieren möchte, hat gute Chancen, keine Stornogebühren zahlen zu müssen. Denn bis dahin gilt die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Bei Reisen, die zu einem späteren Datum stattfinden, gilt es abzuwägen: Bei einer frühzeitigen Stornierung sind unter Umständen die Stornogebühren geringer. Wer abwartet, muss entweder höhere Stornierungskosten zahlen, wenn die Reise doch möglich wäre, oder hat das Recht auf eine kostenfreie Stornierung, sollte die allgemeine Reisewarnung weiter Bestand haben oder zumindest eine Reise in das jeweilige Urlaubsland nicht möglich sein.
Ist es klug, jetzt schon eine Reise zu buchen?
Wer optimistisch genug ist, in diesen Tagen eine Reise für den Sommer zu buchen, kann bei diversen Reiseveranstaltern fündig werden, da zurzeit nur eine Reisewarnung bis Anfang Mai besteht. Ob diese verlängert wird und dann bis wann, ist völlig ungewiss. Bei der Buchung müssen zunächst einmal die Regelungen im gewünschten Urlaubsland berücksichtigt werden. Dann kommt es darauf an, welche Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen der Anbieter hat. Zurzeit machen viele Reiseveranstalter relativ kulante Kündigungs- und Erstattungsangebote, um Reisewilligen die nötige Sicherheit zu geben. Auch eine Gutscheinvariante für den Ausfall der Reise ist denkbar. Dabei bekommen Reisende ihr Geld zurück, wenn sie ihn bis Ende 2021 nicht eingelöst haben. Hier weisen die ARAG Experten allerdings darauf hin, dass nicht eingelöste Voucher im Falle einer Insolvenz des Veranstalters verloren sind.
Reisen innerhalb Deutschlands voll im Trend
Nordsee statt Mittelmeer, Ostseestrand statt Dünen von Maspalomas, Stand-Up-Paddling auf dem Chiemsee statt Wellenreiten an der französischen Atlantikküste – 2019 verbrachte mehr als jeder dritte Deutsche laut Statista seinen Haupturlaub in Deutschland. Und wer sich mit der Idee vom Urlaub im eigenen Land anfreunden kann, hat die größten Chancen auf einen realistischen Sommerurlaub. Denn dass es innerhalb Deutschlands eine Grenzöffnung und damit Sommerurlaub daheim geben kann, haben uns die Minister Schwesig, Söder, Günther & Co. bereits vorsichtig in Aussicht gestellt.
Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/coronavirus/was-ist-noch-wichtig/
Quelle: ARAG SE
ARAG Experten informieren über Reisemöglichkeiten in Corona-Zeiten
“Eine normale Urlaubssaison wird es diesen Sommer nicht geben können”, so die klare Ansage von Bundesaußenminister Heiko Maas nach einer Videokonferenz der deutschsprachigen Außenminister zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Und auch die ARAG Experten können zurzeit nicht viel Hoffnung auf grenzenloses Reisen machen. Ob man trotzdem den Flug nach Mallorca bucht oder aber eine bereits gebuchte Reise storniert, muss letztlich jeder selbst entscheiden. Eine Glaskugel, in der man sehen könnte, wie sich das Coronavirus entwickelt, haben die ARAG Experten leider nicht. Aber ein paar Tipps zum Sommerurlaub können sie trotzdem geben.
Die Reisewarnungen gelten noch
Es gibt nach wie vor drastische Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweite Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens in vielen Ländern. Das Risiko, aufgrund dieser Einschränkungen nicht mehr die Rückreise in die Heimat antreten zu können, ist groß. Daher warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland. Solange diese Warnung besteht, ist es nicht realistisch, einen Sommerurlaub im Ausland antreten zu können.
Auch innerdeutsche Reisen zurzeit nicht möglich
Um ans Reisen zu denken, muss Deutschland zunächst einmal seine inneren und äußeren Grenzen wieder öffnen. Denn bis 3. Mai gilt: Selbst von innerdeutschen Reisen von einem Bundesland ins nächste wird dringend abgeraten. Einzelne Bundesländer wie etwa Schleswig-Holstein haben die Einreise auch untersagt – und kontrollieren das auch. Und Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind im Inland ebenfalls nicht erlaubt. Am 30. April soll die Entscheidung fallen, wie es ab 4. Mai weitergeht.
Nach dem Urlaub in die Quarantäne
Wer autark verreist, beispielsweise mit einem Wohnmobil – und es tatsächlich schafft, über Ländergrenzen zu gelangen –, muss nach seiner Rückkehr allerdings in eine zweiwöchige Quarantäne. Dieser Beschluss des Corona-Kabinetts gilt seit 9. April.
Touristische Infrastrukturen müssen erst wiederhergestellt werden
Unabhängig von den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, Ausgangssperren im Ausland und Quarantänebestimmungen nach einer Heimkehr müssen unsere Lieblingsurlaubsländer wie etwa Spanien, Frankreich oder Italien es zunächst einmal schaffen, touristische Infrastrukturen wieder herzustellen, die durch Covid-19 zum Erliegen gekommen sind. Unterkünfte, Restaurants, Strände, kulturelle Einrichtungen – der Mindestabstand und Hygienevorschriften definieren die Maßstäbe der Öffnung. Darüber hinaus müssen auch Fluggesellschaften und Kreuzfahrtunternehmen entsprechende Sicherheits- und Hygiene-Standards vorweisen, bevor Passagiere mit ihnen reisen dürfen.
Eine gebuchte Reise stornieren?
Wer eine bereits gebuchte Reise, die vor dem 3. Mai stattfindet, stornieren möchte, hat gute Chancen, keine Stornogebühren zahlen zu müssen. Denn bis dahin gilt die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Bei Reisen, die zu einem späteren Datum stattfinden, gilt es abzuwägen: Bei einer frühzeitigen Stornierung sind unter Umständen die Stornogebühren geringer. Wer abwartet, muss entweder höhere Stornierungskosten zahlen, wenn die Reise doch möglich wäre, oder hat das Recht auf eine kostenfreie Stornierung, sollte die allgemeine Reisewarnung weiter Bestand haben oder zumindest eine Reise in das jeweilige Urlaubsland nicht möglich sein.
Ist es klug, jetzt schon eine Reise zu buchen?
Wer optimistisch genug ist, in diesen Tagen eine Reise für den Sommer zu buchen, kann bei diversen Reiseveranstaltern fündig werden, da zurzeit nur eine Reisewarnung bis Anfang Mai besteht. Ob diese verlängert wird und dann bis wann, ist völlig ungewiss. Bei der Buchung müssen zunächst einmal die Regelungen im gewünschten Urlaubsland berücksichtigt werden. Dann kommt es darauf an, welche Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen der Anbieter hat. Zurzeit machen viele Reiseveranstalter relativ kulante Kündigungs- und Erstattungsangebote, um Reisewilligen die nötige Sicherheit zu geben. Auch eine Gutscheinvariante für den Ausfall der Reise ist denkbar. Dabei bekommen Reisende ihr Geld zurück, wenn sie ihn bis Ende 2021 nicht eingelöst haben. Hier weisen die ARAG Experten allerdings darauf hin, dass nicht eingelöste Voucher im Falle einer Insolvenz des Veranstalters verloren sind.
Reisen innerhalb Deutschlands voll im Trend
Nordsee statt Mittelmeer, Ostseestrand statt Dünen von Maspalomas, Stand-Up-Paddling auf dem Chiemsee statt Wellenreiten an der französischen Atlantikküste – 2019 verbrachte mehr als jeder dritte Deutsche laut Statista seinen Haupturlaub in Deutschland. Und wer sich mit der Idee vom Urlaub im eigenen Land anfreunden kann, hat die größten Chancen auf einen realistischen Sommerurlaub. Denn dass es innerhalb Deutschlands eine Grenzöffnung und damit Sommerurlaub daheim geben kann, haben uns die Minister Schwesig, Söder, Günther & Co. bereits vorsichtig in Aussicht gestellt.
Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/coronavirus/was-ist-noch-wichtig/
Quelle: ARAG SE
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