Karneval / Fasching

Versicherungsschutz für alle Jecken – die wichtigsten Fragen zum Saisonstart

Bevor das Wetter richtig eisig wird und die vierte Jahreszeit vor der Tür steht, zelebrieren ab Montag bereits viele muntere Gemüter die fünfte und somit ihre liebste Jahreszeit. Gute Laune und ein heiteres Zusammentreffen ist vor allem in den Karnevalshochburgen Köln, Mainz und Düsseldorf vorprogrammiert. Gothaer Experten beantworten die wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz:

Was passiert, wenn ich das Kostüm eines anderen aus Versehen mit Getränken oder einer Zigarette ruiniere?

„Falls man im Gedränge einen anderen versehentlich verletzt oder dessen Kleidung beschädigt, hilft eine Privathaftpflicht-Versicherung, die in der Regel die Forderungen des Geschädigten begleicht. Diese Versicherung sollte aber sowieso bei jedem Erwachsenen ‚Standard‘ sein“, erklärt Konrad Göbel, Haftpflichtexperte der Gothaer.

Wer zahlt meine Arztkosten, wenn ich in einer Kneipe oder auf der Straße ausrutsche oder mich an zerbrochenen Gläsern schneide?

„Dies ist ein Fall für die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Der behandelnde Arzt rechnet die Kosten direkt mit der Versicherung ab. Sind die Verletzungen aber so schwer, dass Langzeitfolgen entstehen, kann man mit einer privaten Unfallversicherung auf finanzielle Entschädigungen zählen“, stellt Gothaer Unfallexperte Ralf Mertke klar.

Thema Alkohol: Bin ich trotz Alkoholkonsum noch versichert?

Die meisten Versicherungen decken auch Unfälle oder Schäden ab, die unter Alkoholeinfluss entstehen. Ausschlaggebend ist hier allerdings immer das Maß: Gegen ein, zwei Gläser zum Anstoßen hat niemand etwas einzuwenden. Problematischer kann es allerdings für den werden, der sich systematisch volllaufen lässt. Im schlimmsten Fall verliert man seinen Versicherungsschutz.

Ich gerate in eine Schlägerei. Wer kommt für die Kosten auf?

Dies ist ein heikler Fall, bei dem es darauf ankommt, wer die Schlägerei angefangen hat, beziehungsweise ob beide Parteien zugeschlagen haben. Grundsätzlich gilt: Bei vorsätzlicher Schädigung, vor allem, wenn sie unter Alkoholeinfluss geschieht, riskiert man seinen privaten Haftpflichtschutz. Wird man allerdings ungewollt Opfer von Schlägen, muss der Verursacher für die entstehenden Kosten und sogar Spätfolgen aufkommen. Im schlimmsten Fall gehen Personenschäden in die Millionen, besonders bei langen Klinik-Aufenthalten und anschließender Berufsunfähigkeit. Auf der sicheren Seite ist man daher auch hier wieder mit einer privaten Unfallversicherung.

Quelle: Gothaer