ADAC: Pendler steuerlich zu entlasten lĂ€ngt ĂŒberfĂ€llig
Der ADAC begrĂŒĂt, dass das Bundesfinanzministerium mit der Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer ab 2026 Steuerentlastungen fĂŒr Pendler auf den Weg bringt. ADAC VerkehrsprĂ€sident Gerhard Hillebrand: âDie Anhebung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer unterstĂŒtzt der ADAC vollumfĂ€nglich. Es geht um notwendige Fahrten zur ArbeitsstĂ€tte, egal ob diese mit dem Pkw oder dem ĂPNV zurĂŒckgelegt werden. Gerade auch vor dem Hintergrund der absehbar steigenden CO2-Preise auf Kraftstoff setzt die Koalition hier einen wichtigen Entlastungsschritt und trĂ€gt dazu bei, notwendige MobilitĂ€t fĂŒr viele bezahlbar zu halten.â
Die Entfernungspauschale ist fĂŒr die bezahlbare MobilitĂ€t vieler Arbeitnehmer essenziell, sie ist verkehrsmittelunabhĂ€ngig und entlastet jene Menschen, die lĂ€ngere Arbeitswege zurĂŒcklegen mĂŒssen. Nicht nur die Energiekosten im Verkehr sind massiv gestiegen, auch die Anschaffungspreise von Fahrzeugen haben sich deutlich verteuert. Insofern sind Pendler ganz besonders von den steigenden Kosten betroffen, eine Entlastung ist daher lĂ€ngst ĂŒberfĂ€llig. Die Entfernungspauschale fĂŒr die ersten 20 Kilometer ist in der Höhe seit 2004 unverĂ€ndert.
Der Entfernungspauschale liegt die einfache Fahrstrecke zum Arbeitsplatz zugrunde. Der Pendler legt mit Hin- und RĂŒckfahrt tatsĂ€chlich die doppelte Entfernung zurĂŒck. FĂŒr moderne Pkw starten die Vollkosten bei Kleinwagen bei etwa 40 Cent je Kilometer, die meisten Fahrzeuge liegen aber deutlich darĂŒber.
Mit der Erhöhung ab dem ersten Kilometer ergeben sich bei einer durchschnittlichen einfachen Pendlerstrecke in Deutschland von 17 Entfernungskilometer und 200 Arbeitstagen zusÀtzlich absetzbare Werbungskosten in Höhe von 272 Euro pro Jahr. Viele Pendlerdistanzen sind aber deutlich lÀnger.
Aktuell können Pendler fĂŒr die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz verkehrsmittelunabhĂ€ngig 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten bei der SteuererklĂ€rung geltend machen. BerufstĂ€tige, die weitere Strecken zurĂŒcklegen mĂŒssen, können fĂŒr einen Teil der Strecke höhere Werte ansetzen. Ab dem 21. Kilometer betrĂ€gt die Pendlerpauschale bisher bis Ende 2026 befristet 38 Cent pro Kilometer.
Quelle: ADAC
ADAC: Pendler steuerlich zu entlasten lĂ€ngt ĂŒberfĂ€llig
Der ADAC begrĂŒĂt, dass das Bundesfinanzministerium mit der Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer ab 2026 Steuerentlastungen fĂŒr Pendler auf den Weg bringt. ADAC VerkehrsprĂ€sident Gerhard Hillebrand: âDie Anhebung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer unterstĂŒtzt der ADAC vollumfĂ€nglich. Es geht um notwendige Fahrten zur ArbeitsstĂ€tte, egal ob diese mit dem Pkw oder dem ĂPNV zurĂŒckgelegt werden. Gerade auch vor dem Hintergrund der absehbar steigenden CO2-Preise auf Kraftstoff setzt die Koalition hier einen wichtigen Entlastungsschritt und trĂ€gt dazu bei, notwendige MobilitĂ€t fĂŒr viele bezahlbar zu halten.â
Die Entfernungspauschale ist fĂŒr die bezahlbare MobilitĂ€t vieler Arbeitnehmer essenziell, sie ist verkehrsmittelunabhĂ€ngig und entlastet jene Menschen, die lĂ€ngere Arbeitswege zurĂŒcklegen mĂŒssen. Nicht nur die Energiekosten im Verkehr sind massiv gestiegen, auch die Anschaffungspreise von Fahrzeugen haben sich deutlich verteuert. Insofern sind Pendler ganz besonders von den steigenden Kosten betroffen, eine Entlastung ist daher lĂ€ngst ĂŒberfĂ€llig. Die Entfernungspauschale fĂŒr die ersten 20 Kilometer ist in der Höhe seit 2004 unverĂ€ndert.
Der Entfernungspauschale liegt die einfache Fahrstrecke zum Arbeitsplatz zugrunde. Der Pendler legt mit Hin- und RĂŒckfahrt tatsĂ€chlich die doppelte Entfernung zurĂŒck. FĂŒr moderne Pkw starten die Vollkosten bei Kleinwagen bei etwa 40 Cent je Kilometer, die meisten Fahrzeuge liegen aber deutlich darĂŒber.
Mit der Erhöhung ab dem ersten Kilometer ergeben sich bei einer durchschnittlichen einfachen Pendlerstrecke in Deutschland von 17 Entfernungskilometer und 200 Arbeitstagen zusÀtzlich absetzbare Werbungskosten in Höhe von 272 Euro pro Jahr. Viele Pendlerdistanzen sind aber deutlich lÀnger.
Aktuell können Pendler fĂŒr die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz verkehrsmittelunabhĂ€ngig 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten bei der SteuererklĂ€rung geltend machen. BerufstĂ€tige, die weitere Strecken zurĂŒcklegen mĂŒssen, können fĂŒr einen Teil der Strecke höhere Werte ansetzen. Ab dem 21. Kilometer betrĂ€gt die Pendlerpauschale bisher bis Ende 2026 befristet 38 Cent pro Kilometer.
Quelle: ADAC
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