Mann & Lifestyle

Schufa: vom Score bis zur Löschung

ARAG Experten ĂŒber alte Schufa-EintrĂ€ge und wie man sie loswird

Wer einen Handyvertrag abschließt, Miet-, Kauf- oder LeasingvertrĂ€ge unterschreibt oder einen Kredit aufnimmt, wird von der Schutzgemeinschaft fĂŒr allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) erfasst. Auch wer seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfĂŒllen kann und sogar eine Privatinsolvenz anmelden muss, ist dort vermerkt. Welche Regeln fĂŒr die Speicherfrist gelten, was gespeichert werden darf und was man gegen falsche EintrĂ€ge machen kann, erlĂ€utern die ARAG Experten.

Welche Daten speichert die SCHUFA und was ist der Scorewert?

Die Auskunftei erfasst eine Vielzahl personenbezogener Informationen: Name, Anschrift, Geburtsdatum und frĂŒhere Wohnorte gehören ebenso dazu wie Bankverbindungen, Kreditkarten, MobilfunkvertrĂ€ge oder laufende Kredite. Auch ZahlungsausfĂ€lle oder titulierte Forderungen werden dokumentiert. Zudem speichert die SCHUFA, welche Unternehmen zu welchem Zeitpunkt eine Anfrage gestellt haben. Solche Anfragen bleiben zwölf Monate gespeichert, sind aber nur in den ersten zehn Tagen fĂŒr Dritte sichtbar.

Die sogenannten Score-Werte gehen ĂŒber die bloße Erfassung von VertrĂ€gen hinaus und berĂŒcksichtigen auch soziodemografische Faktoren wie Wohnadresse oder die Dauer von MietverhĂ€ltnissen. Wie genau die SCHUFA ihre Scorewerte berechnet, bleibt nach Auskunft der ARAG Experten GeschĂ€ftsgeheimnis. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2014 entschieden, dass die konkrete Formel nicht offengelegt werden muss (Az.: VI ZR 156/13). Gleichzeitig hat der EuropĂ€ische Gerichtshof betont, dass eine automatisierte Entscheidung allein auf Basis dieser Werte nicht zulĂ€ssig ist (Az.: C 634/21).

HĂ€ufige UmzĂŒge oder ein verspĂ€tet bezahlter Mobilfunkvertrag können den Scorewert belasten – selbst wenn ansonsten keine finanziellen Probleme vorliegen. Ein schlechter Score kann dazu fĂŒhren, dass Kredite nur zu ungĂŒnstigen Konditionen vergeben werden oder Versicherungen VertrĂ€ge verweigern. Positiv wirkt sich dagegen ein langjĂ€hrig bedienter Immobilienkredit aus.

Neue Regeln fĂŒr Verbraucherinsolvenz und Forderungen

Seit Januar 2025 gelten laut ARAG Experten neue Verhaltensregeln fĂŒr Auskunfteien. Ausgeglichene Forderungen, die bislang drei Jahre sichtbar blieben, werden nun schon nach 18 statt 36 Monaten gelöscht. Verbraucher, die offene BetrĂ€ge zĂŒgig begleichen, können so schneller wieder zu einer unbelasteten BonitĂ€t gelangen. Bedingung ist: Der Verzug muss einmalig sein und die offene Rechnung innerhalb von 100 Tagen nach der Mahnung beglichen werden. Auch fĂŒr Unternehmen ist die frĂŒhzeitige Löschung von Vorteil, da sie jetzt schneller an ihr Geld kommen.

DarĂŒber hinaus speichert seit MĂ€rz 2023 die SCHUFA den Eintrag zur Restschuldbefreiung nach einer Verbraucherinsolvenz nicht mehr drei Jahre, sondern nur noch sechs Monate. Alle EintrĂ€ge, die zu diesem Zeitpunkt bereits lĂ€nger gespeichert waren, wurden rĂŒckwirkend gelöscht – ganz automatisch, ohne dass Betroffene tĂ€tig werden mussten. Damit können rund 250.000 Verbraucher deutlich schneller einen unbelasteten Neuanfang wagen.

Rechte der Verbraucher

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Verbraucher nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung das Recht haben zu erfahren, welche Daten ĂŒber sie gespeichert sind. Daher hat jeder Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr. Darin sind sĂ€mtliche EintrĂ€ge und die Berechnungsmethoden erlĂ€utert. Fehlerhafte, unvollstĂ€ndige oder veraltete Daten können bei der SCHUFA gemeldet und mit entsprechenden Nachweisen korrigiert oder gelöscht werden. Es lohnt sich, von diesem Recht regelmĂ€ĂŸig Gebrauch zu machen, um falsche EintrĂ€ge rechtzeitig zu entdecken.

Falsche Schufa-EintrĂ€ge – das sagen die Gerichte

Werden erledigte EintrĂ€ge nicht sofort gelöscht, sind sie schlichtweg falsch oder gar unzulĂ€ssig, besteht nach Auskunft der ARAG Experten unter UmstĂ€nden Anspruch auf Schadensersatz. Zumindest aber können betroffene Schuldner verlangen, dass die betreffende Meldung widerrufen und kĂŒnftig unterlassen wird.

In einem konkreten Fall hatte ein Inkassounternehmen nach erfolgloser Einziehung von Forderungen Daten an die Schufa weitergeben. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn der Schuldner ĂŒber die Informationsweitergabe unterrichtet wird. Hier aber bestritt der Schuldner die Forderung, daher durfte kein Eintrag erfolgen. Die Daten wurden aber trotzdem ĂŒbermittelt. Per Eilverfahren erreichte der Schuldner, dass die Meldung widerrufen und kĂŒnftig unterlassen wird (Landgericht Frankenthal, Az.: 8 O 163/22).

FĂŒr einen anderen unberechtigten Schufa-Eintrag sprachen Richter dem KlĂ€ger einen immateriellen Schadensersatzanspruch in Höhe von 2.500 Euro gegen die beklagte Bank zu. Der Eintrag hatte unter anderem dazu gefĂŒhrt, dass ein Dispositionskredit gekĂŒndigt wurde und er gleichzeitig auch keinen weiteren Kredit bei einer anderen Bank bekam. Am Ende lieh er sich Geld von der Familie. Dies fĂŒhrte kurzzeitig zu erheblichen persönlichen und finanziellen Unannehmlichkeiten, bis der Eintrag nach zwei Monaten endlich entfernt wurde (Oberlandesgericht Hamburg, Az.: 13 U 11/24).

Auch in einem anderen Fall gab es Schadensersatz: Dabei ging es um gleich zwei falsche bzw. rechtswidrige DatenĂŒbermittlungen an die Schufa, fĂŒr die dem KlĂ€ger insgesamt 2.000 Euro Schadensersatz zugesprochen wurden (Oberlandesgericht Hamburg, Az.: 13 U 71/21).

Quelle: ARAG