ARAG Experten informieren ĂŒber verbotene Souvenirs
Sommer, Sonne, Strand und MeerâŠ. Zu gerne möchten wir das UrlaubsgefĂŒhl noch verlĂ€ngern und Erinnerungen an die Auszeit bewahren. Und auch die Liebsten zu Hause sollen Anteil daran haben. So landen Muscheln, Seesterne oder Klamotten von vermeintlich teuren Luxusmarken als Souvenir in unseren Koffern. Eine gute Idee? Nicht immer, denn nicht alle Mitbringsel sind legal. Die ARAG Experten erklĂ€ren, was Urlauber lieber am Urlaubsort lassen sollten und was sie bedenkenlos mitbringen dĂŒrfen.
Plagiate â erlaubt oder nicht?
Ob Gucci-HandtĂ€schchen, Rolex-Armbanduhr oder die Sonnenbrille von Armani â in einigen UrlaubslĂ€ndern bekommt man die vermeintliche Designer-Ware auf MĂ€rkten oder von fliegenden HĂ€ndlern fĂŒr einen Bruchteil des Originalpreises angeboten. Dann handelt es sich mit Sicherheit um Plagiate. Ob bewusst gekauft oder ĂŒbers Ohr gehauen â solange Urlauber nur wenige solcher Artikel im GepĂ€ck haben und glaubhaft machen können, dass diese nur fĂŒr den persönlichen Bedarf eingekauft wurden, gibt es in der Regel kein Problem mit dem Zoll. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Urlauber mit dem Kauf von FĂ€lschungen meist kriminelle Strukturen unterstĂŒtzen, die in die Herstellung und den Vertrieb solcher Waren involviert sind. Ganz anders sieht es aus, wenn gefakte Luxusware kofferweise ausgefĂŒhrt wird. Denn dann könnte der Zoll gewerbliche Absichten vermuten. Und bei solch einer Produktpiraterie droht eine Strafe.
Exoten sind keine Souvenirs
Aber auch ganz andere Mitbringsel findet der Zoll regelmĂ€Ăig im GepĂ€ck von Urlaubern. Schildpatt-Produkte vom Panzer bedrohter Meeresschildkröten, ZĂ€hne oder Felle exotischer Tiere oder verbotene Pflanzen â je exotischer das Souvenir, desto verlockender. Doch bei aller Faszination sollten Ethik und Moral nicht vollkommen in Vergessenheit geraten. Zudem weisen die ARAG Experten auf eindeutige Gesetze hin: Das Washingtoner Artenschutzabkommen klĂ€rt, welche rund 6.600 Tier- und 34.300 Pflanzenarten streng oder besonders geschĂŒtzt sind. Wer auch nur Teile davon mit sich fĂŒhrt, begeht eine Straftat. Bei der Einreise nach Deutschland werden hohe GeldbuĂen fĂ€llig und das Mitbringsel verbleibt beim Zoll.
Dass lebendige Tiere, auch wenn sie nicht unter das Artenschutzabkommen fallen, niemals ins GepÀck gehören, versteht sich von ganz alleine. Und auch tierische Erzeugnisse im ReisegepÀck, insbesondere solche aus Fleisch oder Milch, können problematisch sein, weil die Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen besteht.
An den StrÀnden Europas
Was man von den StrĂ€nden des europĂ€ischen Auslands mitbringen darf, ist nicht einheitlich geregelt. Klar ist aber: Nicht alles ist ĂŒberall gestattet. WĂ€hrend Muscheln- oder Steinesammeln beispielsweise in Frankreich, Portugal sowie in Kroatien erlaubt ist, mĂŒssen Urlauber in Italien mit hohen Geldstrafen rechnen. Spanien wiederum ist kulant. ARAG Experten weisen aber auf eine Ausnahme hin: In den Nationalparks der kanarischen Inseln ist es verboten, Steine mitzunehmen. Auch in Griechenland reagieren die Behörden empfindlich, vor allem wenn es sich um Steine handelt, die archĂ€ologisch bedeutsam sind oder von besonders begehrten StrĂ€nden stammen.
Augen auf beim Bernstein
Zumindest aber deutsches Strandgut kann ja kein Problem sein, oder? Was den Zoll betrifft, so ist das richtig. Dennoch warnen die ARAG Experten vor einer ganz anderen Gefahr, nĂ€mlich vor der Verwechslung von Bernstein und hochgiftigem Phosphor. Auch wenn Phosphor-Funde selten sind, kommen sie vor und sehen dem begehrten Bernstein zum Verwechseln Ă€hnlich. Das Problem: Trocknet Phosphor und verbindet sich mit Sauerstoff, entzĂŒndet er sich bei Temperaturen um 34 Grad. Dabei erreicht der Mineralstoff eine Temperatur von weit ĂŒber 1.000 Grad Celsius und kann nur mit Sand oder speziellen Feuerlöschern gelöscht werden. Solange also die Echtheit des Bernsteins nicht sicher geklĂ€rt ist, sollten Sammler eine Dose oder andere MetallgefĂ€Ăe verwenden, um den Fund sicher zu transportieren und im Zweifel untersuchen zu lassen.
Quelle: ARAG SE
ARAG Experten informieren ĂŒber verbotene Souvenirs
Sommer, Sonne, Strand und MeerâŠ. Zu gerne möchten wir das UrlaubsgefĂŒhl noch verlĂ€ngern und Erinnerungen an die Auszeit bewahren. Und auch die Liebsten zu Hause sollen Anteil daran haben. So landen Muscheln, Seesterne oder Klamotten von vermeintlich teuren Luxusmarken als Souvenir in unseren Koffern. Eine gute Idee? Nicht immer, denn nicht alle Mitbringsel sind legal. Die ARAG Experten erklĂ€ren, was Urlauber lieber am Urlaubsort lassen sollten und was sie bedenkenlos mitbringen dĂŒrfen.
Plagiate â erlaubt oder nicht?
Ob Gucci-HandtĂ€schchen, Rolex-Armbanduhr oder die Sonnenbrille von Armani â in einigen UrlaubslĂ€ndern bekommt man die vermeintliche Designer-Ware auf MĂ€rkten oder von fliegenden HĂ€ndlern fĂŒr einen Bruchteil des Originalpreises angeboten. Dann handelt es sich mit Sicherheit um Plagiate. Ob bewusst gekauft oder ĂŒbers Ohr gehauen â solange Urlauber nur wenige solcher Artikel im GepĂ€ck haben und glaubhaft machen können, dass diese nur fĂŒr den persönlichen Bedarf eingekauft wurden, gibt es in der Regel kein Problem mit dem Zoll. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Urlauber mit dem Kauf von FĂ€lschungen meist kriminelle Strukturen unterstĂŒtzen, die in die Herstellung und den Vertrieb solcher Waren involviert sind. Ganz anders sieht es aus, wenn gefakte Luxusware kofferweise ausgefĂŒhrt wird. Denn dann könnte der Zoll gewerbliche Absichten vermuten. Und bei solch einer Produktpiraterie droht eine Strafe.
Exoten sind keine Souvenirs
Aber auch ganz andere Mitbringsel findet der Zoll regelmĂ€Ăig im GepĂ€ck von Urlaubern. Schildpatt-Produkte vom Panzer bedrohter Meeresschildkröten, ZĂ€hne oder Felle exotischer Tiere oder verbotene Pflanzen â je exotischer das Souvenir, desto verlockender. Doch bei aller Faszination sollten Ethik und Moral nicht vollkommen in Vergessenheit geraten. Zudem weisen die ARAG Experten auf eindeutige Gesetze hin: Das Washingtoner Artenschutzabkommen klĂ€rt, welche rund 6.600 Tier- und 34.300 Pflanzenarten streng oder besonders geschĂŒtzt sind. Wer auch nur Teile davon mit sich fĂŒhrt, begeht eine Straftat. Bei der Einreise nach Deutschland werden hohe GeldbuĂen fĂ€llig und das Mitbringsel verbleibt beim Zoll.
Dass lebendige Tiere, auch wenn sie nicht unter das Artenschutzabkommen fallen, niemals ins GepÀck gehören, versteht sich von ganz alleine. Und auch tierische Erzeugnisse im ReisegepÀck, insbesondere solche aus Fleisch oder Milch, können problematisch sein, weil die Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen besteht.
An den StrÀnden Europas
Was man von den StrĂ€nden des europĂ€ischen Auslands mitbringen darf, ist nicht einheitlich geregelt. Klar ist aber: Nicht alles ist ĂŒberall gestattet. WĂ€hrend Muscheln- oder Steinesammeln beispielsweise in Frankreich, Portugal sowie in Kroatien erlaubt ist, mĂŒssen Urlauber in Italien mit hohen Geldstrafen rechnen. Spanien wiederum ist kulant. ARAG Experten weisen aber auf eine Ausnahme hin: In den Nationalparks der kanarischen Inseln ist es verboten, Steine mitzunehmen. Auch in Griechenland reagieren die Behörden empfindlich, vor allem wenn es sich um Steine handelt, die archĂ€ologisch bedeutsam sind oder von besonders begehrten StrĂ€nden stammen.
Augen auf beim Bernstein
Zumindest aber deutsches Strandgut kann ja kein Problem sein, oder? Was den Zoll betrifft, so ist das richtig. Dennoch warnen die ARAG Experten vor einer ganz anderen Gefahr, nĂ€mlich vor der Verwechslung von Bernstein und hochgiftigem Phosphor. Auch wenn Phosphor-Funde selten sind, kommen sie vor und sehen dem begehrten Bernstein zum Verwechseln Ă€hnlich. Das Problem: Trocknet Phosphor und verbindet sich mit Sauerstoff, entzĂŒndet er sich bei Temperaturen um 34 Grad. Dabei erreicht der Mineralstoff eine Temperatur von weit ĂŒber 1.000 Grad Celsius und kann nur mit Sand oder speziellen Feuerlöschern gelöscht werden. Solange also die Echtheit des Bernsteins nicht sicher geklĂ€rt ist, sollten Sammler eine Dose oder andere MetallgefĂ€Ăe verwenden, um den Fund sicher zu transportieren und im Zweifel untersuchen zu lassen.
Quelle: ARAG SE
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