- TĂŒrkei: Probleme mit der EuropĂ€ischen Krankenversicherungskarte
- Reisende werden zu HotelÀrzten und in Privatkliniken gedrÀngt
- ADAC Empfehlung: Auslandskrankenschutz vermittelt Ărzte und rechnet direkt ab
Viele Urlauber glauben, dass ihre gesetzliche Krankenkasse auch im Ausland alle Behandlungskosten ĂŒbernimmt. TatsĂ€chlich ist der Schutz meist sehr begrenzt. Der ADAC empfiehlt dringend eine Auslandskrankenversicherung, da sonst hohe Kosten drohen â vor allem bei privaten Ărzten oder Kliniken, die oft ĂŒberteuerte und intransparente Rechnungen stellen.
Urlauber werden hĂ€ufig gezielt zu HotelĂ€rzten oder Privatkliniken vermittelt, die die EuropĂ€ische Krankenversicherungskarte (EHIC) meist nicht akzeptieren. Sie werden dort unter Druck gesetzt, sofort zu zahlen, und nicht ĂŒber gĂŒnstigere öffentliche Medizineinrichtungen informiert.
Die Rechnungen sind oft ĂŒberhöht und mĂŒssen sofort bezahlt werden, manchmal wird sogar der Reisepass einbehalten. Sascha Petzold, Vorstand fĂŒr Schaden bei der ADAC Versicherung AG, kennt solche FĂ€lle â gerade jetzt zur Hauptreisezeit â zur GenĂŒge. âWenn jemand erkrankt, ist die erste Anlaufstelle fĂŒr Urlauber in der Regel der Hotelarztâ, erklĂ€rt der Experte. Selbst bei harmlosen FĂ€llen ist die Rechnung meist höher als erwartet. âDas ist zwar extrem Ă€rgerlich, bringt Urlauber in der Regel jedoch nicht in finanzielle Schwierigkeitenâ, beschreibt Petzold.
Anders sieht es oft aus, wenn es sich um einen Notfall und eine stationĂ€re Behandlung handelt. Denn dann wird mit der medizinischen Not der Menschen oft ein GeschĂ€ft gemacht. âHotelĂ€rzte, Hotelangestellte oder auch Taxifahrer erhalten hĂ€ufig eine Vermittlungsprovision. So werden Urlauber als Privat-Patienten zu einer wichtigen Einnahmequelle fĂŒr alle Beteiligtenâ, beschreibt Petzold die Masche. Und die erkrankten Reisenden bleiben nicht selten auf ihren Kosten sitzen.
Warum Auslandskrankenschutz wichtig ist
âą Die EHIC gilt nur bei öffentlichen Ărzten und Kliniken, private Behandlungen werden nicht oder nur teilweise erstattet.
âą Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur das, was die Behandlung in Deutschland kosten wĂŒrde. Die Differenz muss der Betroffene selbst bezahlen.
âą Bergungskosten, z.B. ein Transport per Hubschrauber nach einem Wander-, Rad- oder Skiunfall werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse ĂŒbernommen und kosten schnell mehrere tausend Euro.
âą Der KrankenrĂŒcktransport in die Heimat wird mit der EHIC nie ĂŒbernommen. Ist er nötig, können sehr hohe Kosten entstehen.
Mit der ADAC Auslandskrankenversicherung oder fĂŒr alle ADAC Plus- und Premium-Mitglieder gibt es darĂŒber hinaus noch einen besonderen Service: Ăber den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC kann einer von ĂŒber 20.000 zertifizierten Ărzten in 75 LĂ€ndern gebucht werden. Der Vorteil – neben einer bestmöglichen medizinischen Versorgung – ist, dass die Abrechnung direkt zwischen Arzt und der ADAC Auslandskrankenversicherung abgewickelt wird. Der Patient muss vor Ort also nichts bezahlen. Der Service ist telefonisch unter der Nummer +49 89 76 76 77 erreichbar und ganz neu auch ĂŒber die ADAC Medical App.
Sonderfall TĂŒrkei
Die EHIC wird in der TĂŒrkei nicht anerkannt. Hier ist ein spezieller Urlaubskrankenschein (Formular T/A 11) nötig, der vor dem Urlaub bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden muss. Ohne dieses Formular muss die Behandlung oft privat bezahlt werden, und die Erstattung ist kompliziert und eingeschrĂ€nkt.
Auch simple medizinische FĂ€lle können die Urlaubskasse weit mehr belasten als dies in Deutschland der Fall ist. Wir haben die Kosten einer Durchfallbehandlung fĂŒr einen Privatpatienten in Deutschland den Kosten fĂŒr eine Behandlung bei einem Privatarzt in der TĂŒrkei gegenĂŒbergestellt. In Deutschland wĂŒrde eine solche Behandlung mit Untersuchung, Infusion und Medikamenten (Imodium, Elektrolyte) zwischen 35 und 75 Euro kosten. Beim Privatarzt in der TĂŒrkei werden zwischen 280 und 380 Euro fĂ€llig, die sofort zu bezahlen sind. Die Kosten fĂŒr Behandlung können in EinzelfĂ€llen auch deutlich höher ausfallen.
Quelle: ADAC Versicherung AG
Viele Urlauber glauben, dass ihre gesetzliche Krankenkasse auch im Ausland alle Behandlungskosten ĂŒbernimmt. TatsĂ€chlich ist der Schutz meist sehr begrenzt. Der ADAC empfiehlt dringend eine Auslandskrankenversicherung, da sonst hohe Kosten drohen â vor allem bei privaten Ărzten oder Kliniken, die oft ĂŒberteuerte und intransparente Rechnungen stellen.
Urlauber werden hĂ€ufig gezielt zu HotelĂ€rzten oder Privatkliniken vermittelt, die die EuropĂ€ische Krankenversicherungskarte (EHIC) meist nicht akzeptieren. Sie werden dort unter Druck gesetzt, sofort zu zahlen, und nicht ĂŒber gĂŒnstigere öffentliche Medizineinrichtungen informiert.
Die Rechnungen sind oft ĂŒberhöht und mĂŒssen sofort bezahlt werden, manchmal wird sogar der Reisepass einbehalten. Sascha Petzold, Vorstand fĂŒr Schaden bei der ADAC Versicherung AG, kennt solche FĂ€lle â gerade jetzt zur Hauptreisezeit â zur GenĂŒge. âWenn jemand erkrankt, ist die erste Anlaufstelle fĂŒr Urlauber in der Regel der Hotelarztâ, erklĂ€rt der Experte. Selbst bei harmlosen FĂ€llen ist die Rechnung meist höher als erwartet. âDas ist zwar extrem Ă€rgerlich, bringt Urlauber in der Regel jedoch nicht in finanzielle Schwierigkeitenâ, beschreibt Petzold.
Anders sieht es oft aus, wenn es sich um einen Notfall und eine stationĂ€re Behandlung handelt. Denn dann wird mit der medizinischen Not der Menschen oft ein GeschĂ€ft gemacht. âHotelĂ€rzte, Hotelangestellte oder auch Taxifahrer erhalten hĂ€ufig eine Vermittlungsprovision. So werden Urlauber als Privat-Patienten zu einer wichtigen Einnahmequelle fĂŒr alle Beteiligtenâ, beschreibt Petzold die Masche. Und die erkrankten Reisenden bleiben nicht selten auf ihren Kosten sitzen.
Warum Auslandskrankenschutz wichtig ist
âą Die EHIC gilt nur bei öffentlichen Ărzten und Kliniken, private Behandlungen werden nicht oder nur teilweise erstattet.
âą Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur das, was die Behandlung in Deutschland kosten wĂŒrde. Die Differenz muss der Betroffene selbst bezahlen.
âą Bergungskosten, z.B. ein Transport per Hubschrauber nach einem Wander-, Rad- oder Skiunfall werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse ĂŒbernommen und kosten schnell mehrere tausend Euro.
âą Der KrankenrĂŒcktransport in die Heimat wird mit der EHIC nie ĂŒbernommen. Ist er nötig, können sehr hohe Kosten entstehen.
Mit der ADAC Auslandskrankenversicherung oder fĂŒr alle ADAC Plus- und Premium-Mitglieder gibt es darĂŒber hinaus noch einen besonderen Service: Ăber den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC kann einer von ĂŒber 20.000 zertifizierten Ărzten in 75 LĂ€ndern gebucht werden. Der Vorteil – neben einer bestmöglichen medizinischen Versorgung – ist, dass die Abrechnung direkt zwischen Arzt und der ADAC Auslandskrankenversicherung abgewickelt wird. Der Patient muss vor Ort also nichts bezahlen. Der Service ist telefonisch unter der Nummer +49 89 76 76 77 erreichbar und ganz neu auch ĂŒber die ADAC Medical App.
Sonderfall TĂŒrkei
Die EHIC wird in der TĂŒrkei nicht anerkannt. Hier ist ein spezieller Urlaubskrankenschein (Formular T/A 11) nötig, der vor dem Urlaub bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden muss. Ohne dieses Formular muss die Behandlung oft privat bezahlt werden, und die Erstattung ist kompliziert und eingeschrĂ€nkt.
Auch simple medizinische FĂ€lle können die Urlaubskasse weit mehr belasten als dies in Deutschland der Fall ist. Wir haben die Kosten einer Durchfallbehandlung fĂŒr einen Privatpatienten in Deutschland den Kosten fĂŒr eine Behandlung bei einem Privatarzt in der TĂŒrkei gegenĂŒbergestellt. In Deutschland wĂŒrde eine solche Behandlung mit Untersuchung, Infusion und Medikamenten (Imodium, Elektrolyte) zwischen 35 und 75 Euro kosten. Beim Privatarzt in der TĂŒrkei werden zwischen 280 und 380 Euro fĂ€llig, die sofort zu bezahlen sind. Die Kosten fĂŒr Behandlung können in EinzelfĂ€llen auch deutlich höher ausfallen.
Quelle: ADAC Versicherung AG
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