ARAG Experten informieren ĂŒber den richtigen Krankenschutz im Urlaub
Die Koffer sind gepackt, die Unterkunft ist gebucht und die Vorfreude groĂ. Endlich Urlaub! Doch was ist, wenn ein Magen-Darm-Infekt, ein Seeigel-Stachel oder gar ein Unfall die Erholung durchkreuzen? Gerade ein medizinischer Notfall kann im Ausland schnell zur Herausforderung werden, auch finanziell. Daher ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Je nachdem, ob Urlauber gesetzlich oder privat krankenversichert sind, ob sie innerhalb der EuropĂ€ischen Union (EU) reisen oder es sie in die Ferne zieht, gelten unterschiedliche Regelungen. Die ARAG Experten erklĂ€ren, was man im Krankheitsfall im Urlaub wissen und beachten sollte.
Die Auslands(reise)krankenversicherung
Eine Auslandsreisekrankenversicherung schĂŒtzt bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten, wie z. B. im Urlaub oder auf GeschĂ€ftsreise. Sie gilt meist nur fĂŒr wenige Wochen und ĂŒbernimmt Kosten fĂŒr Arztbesuche, Klinikaufenthalte und in manchen FĂ€llen auch den RĂŒcktransport nach Deutschland. Wer jedoch lĂ€nger im Ausland lebt, studiert oder arbeitet, benötigt laut ARAG Experten eine umfassendere Auslandskrankenversicherung mit erweitertem Leistungsumfang und dauerhaftem Schutz. Entscheidend ist daher immer der Zweck und die Dauer des Auslandsaufenthalts.
Gesetzlich versichert in Europa
FĂŒr gesetzlich Krankenversicherte ist die Absicherung im europĂ€ischen Ausland grundsĂ€tzlich ĂŒber die EuropĂ€ische Krankenversicherungskarte , kurz EHIC, gewĂ€hrleistet. Sie wird von der jeweiligen Krankenkasse ausgestellt und befindet sich auf der RĂŒckseite der Gesundheitskarte. Die EHIC ermöglicht es, in allen EU-Staaten sowie in einigen weiteren LĂ€ndern â darunter Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und das Vereinigte Königreich â medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dabei wird in der Regel das erstattet, was die gesetzliche Krankenversicherung des jeweiligen Landes ĂŒbernimmt. EinschrĂ€nkungen kann es geben, wenn zum Beispiel bestimmte Leistungen nur anteilig ĂŒbernommen werden oder ein Selbstbehalt vertraglich vereinbart ist.
Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die EHIC kein Freifahrtschein fĂŒr alle EventualitĂ€ten ist. Sie deckt ausschlieĂlich medizinisch notwendige Leistungen ab. Also Behandlungen, die wĂ€hrend des Auslandsaufenthalts nicht aufgeschoben werden können. So ist etwa ein RĂŒcktransport nach Deutschland mit der EHIC nicht abgedeckt.
Hier greift nur eine zusĂ€tzliche private Auslandsreisekrankenversicherung. Sie ĂŒbernimmt nicht nur RĂŒcktransporte, sondern oft auch Kosten fĂŒr Privatkliniken oder fĂŒr sonstige weitergehende Behandlungen. Je nach gewĂ€hltem Tarif ist auch ein weltweiter Schutz möglich.
Gesetzlich krankenversichert auĂerhalb Europas
Bei gesetzlich Versicherten kommt die Krankenkasse im Regelfall nur fĂŒr Ă€rztliche Behandlungen innerhalb der EU auf. Bei einer Reise in das auĂereuropĂ€ische Ausland zahlt eine gesetzliche Krankenversicherung laut ARAG Experten nur dann, wenn der jeweilige Staat ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat. Wer anderswo krank wird oder einen Unfall hat, bleibt oft auf den Kosten der Behandlung sitzen. Und auch ein RĂŒcktransport in die Heimat muss unter UmstĂ€nden zumindest teilweise aus eigener Tasche gezahlt werden.
Private Krankenversicherung
Privatversicherte können ebenfalls davon profitieren, medizinische Behandlungen im Ausland ĂŒber eine Auslandsreisekrankenversicherung abzurechnen. So sparen sie in der Regel potenzielle Selbstbeteiligungskosten und wahren gleichzeitig ihren Anspruch auf BeitragsrĂŒckerstattung. Zudem bieten einige Versicherungen einen lĂ€ngeren Schutz, als private Krankenkassen bei Auslandsaufenthalten absichern.
Ausreichender Krankheitsschutz nicht garantiert
Wer bereits eine private Krankenversicherung mit Auslandskrankenschutz abgeschlossen hat, sollte sich nicht darauf verlassen, dass ein Rundumschutz bei einer Krankheit im Urlaub besteht. Hier raten die ARAG Experten zu einem genauen Blick in den Vertrag oder die Nachfrage beim Versicherer. Denn oft sind nur Teilleistungen abgedeckt, die nicht alle Kosten fĂŒr eine Behandlung im Ausland abdecken. Und die können durch hohe Rechnungen von UrlaubsĂ€rzten schnell sehr hoch werden.
Ăbrigens: Wer eine Kreditkarte hat, sollte auch hier den Vertrag und die Konditionen prĂŒfen, weil hier oft eine Reisekrankenversicherung inkludiert ist.
Krank im Urlaub: AU nötig oder nicht?
Wird man im Urlaub krank, ist das nicht nur medizinisch, sondern auch arbeitsrechtlich relevant. Vor allem dann, wenn die Krankheit in die geplante Erholungszeit fĂ€llt. Arbeitnehmer haben grundsĂ€tzlich Anspruch darauf, sich erkrankte Urlaubstage nachtrĂ€glich gutschreiben zu lassen. Allerdings mĂŒssen sie die ArbeitsunfĂ€higkeit durch ein Ă€rztliches Attest nachweisen und den Arbeitgeber unverzĂŒglich informieren. Das Attest muss den Anforderungen an eine deutsche Krankschreibung entsprechen und aus dem Ausland möglichst zeitnah ĂŒbermittelt werden. Die bloĂe Mitteilung, krank zu sein, reicht laut ARAG Experten nicht aus. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mĂŒssen zudem der Krankenkasse die ArbeitsunfĂ€higkeit und deren voraussichtliche Dauer mitteilen. Privatversicherte Arbeitnehmer sind davon unabhĂ€ngig.
Quelle: ARAG SE
ARAG Experten informieren ĂŒber den richtigen Krankenschutz im Urlaub
Die Koffer sind gepackt, die Unterkunft ist gebucht und die Vorfreude groĂ. Endlich Urlaub! Doch was ist, wenn ein Magen-Darm-Infekt, ein Seeigel-Stachel oder gar ein Unfall die Erholung durchkreuzen? Gerade ein medizinischer Notfall kann im Ausland schnell zur Herausforderung werden, auch finanziell. Daher ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Je nachdem, ob Urlauber gesetzlich oder privat krankenversichert sind, ob sie innerhalb der EuropĂ€ischen Union (EU) reisen oder es sie in die Ferne zieht, gelten unterschiedliche Regelungen. Die ARAG Experten erklĂ€ren, was man im Krankheitsfall im Urlaub wissen und beachten sollte.
Die Auslands(reise)krankenversicherung
Eine Auslandsreisekrankenversicherung schĂŒtzt bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten, wie z. B. im Urlaub oder auf GeschĂ€ftsreise. Sie gilt meist nur fĂŒr wenige Wochen und ĂŒbernimmt Kosten fĂŒr Arztbesuche, Klinikaufenthalte und in manchen FĂ€llen auch den RĂŒcktransport nach Deutschland. Wer jedoch lĂ€nger im Ausland lebt, studiert oder arbeitet, benötigt laut ARAG Experten eine umfassendere Auslandskrankenversicherung mit erweitertem Leistungsumfang und dauerhaftem Schutz. Entscheidend ist daher immer der Zweck und die Dauer des Auslandsaufenthalts.
Gesetzlich versichert in Europa
FĂŒr gesetzlich Krankenversicherte ist die Absicherung im europĂ€ischen Ausland grundsĂ€tzlich ĂŒber die EuropĂ€ische Krankenversicherungskarte , kurz EHIC, gewĂ€hrleistet. Sie wird von der jeweiligen Krankenkasse ausgestellt und befindet sich auf der RĂŒckseite der Gesundheitskarte. Die EHIC ermöglicht es, in allen EU-Staaten sowie in einigen weiteren LĂ€ndern â darunter Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und das Vereinigte Königreich â medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dabei wird in der Regel das erstattet, was die gesetzliche Krankenversicherung des jeweiligen Landes ĂŒbernimmt. EinschrĂ€nkungen kann es geben, wenn zum Beispiel bestimmte Leistungen nur anteilig ĂŒbernommen werden oder ein Selbstbehalt vertraglich vereinbart ist.
Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die EHIC kein Freifahrtschein fĂŒr alle EventualitĂ€ten ist. Sie deckt ausschlieĂlich medizinisch notwendige Leistungen ab. Also Behandlungen, die wĂ€hrend des Auslandsaufenthalts nicht aufgeschoben werden können. So ist etwa ein RĂŒcktransport nach Deutschland mit der EHIC nicht abgedeckt.
Hier greift nur eine zusĂ€tzliche private Auslandsreisekrankenversicherung. Sie ĂŒbernimmt nicht nur RĂŒcktransporte, sondern oft auch Kosten fĂŒr Privatkliniken oder fĂŒr sonstige weitergehende Behandlungen. Je nach gewĂ€hltem Tarif ist auch ein weltweiter Schutz möglich.
Gesetzlich krankenversichert auĂerhalb Europas
Bei gesetzlich Versicherten kommt die Krankenkasse im Regelfall nur fĂŒr Ă€rztliche Behandlungen innerhalb der EU auf. Bei einer Reise in das auĂereuropĂ€ische Ausland zahlt eine gesetzliche Krankenversicherung laut ARAG Experten nur dann, wenn der jeweilige Staat ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat. Wer anderswo krank wird oder einen Unfall hat, bleibt oft auf den Kosten der Behandlung sitzen. Und auch ein RĂŒcktransport in die Heimat muss unter UmstĂ€nden zumindest teilweise aus eigener Tasche gezahlt werden.
Private Krankenversicherung
Privatversicherte können ebenfalls davon profitieren, medizinische Behandlungen im Ausland ĂŒber eine Auslandsreisekrankenversicherung abzurechnen. So sparen sie in der Regel potenzielle Selbstbeteiligungskosten und wahren gleichzeitig ihren Anspruch auf BeitragsrĂŒckerstattung. Zudem bieten einige Versicherungen einen lĂ€ngeren Schutz, als private Krankenkassen bei Auslandsaufenthalten absichern.
Ausreichender Krankheitsschutz nicht garantiert
Wer bereits eine private Krankenversicherung mit Auslandskrankenschutz abgeschlossen hat, sollte sich nicht darauf verlassen, dass ein Rundumschutz bei einer Krankheit im Urlaub besteht. Hier raten die ARAG Experten zu einem genauen Blick in den Vertrag oder die Nachfrage beim Versicherer. Denn oft sind nur Teilleistungen abgedeckt, die nicht alle Kosten fĂŒr eine Behandlung im Ausland abdecken. Und die können durch hohe Rechnungen von UrlaubsĂ€rzten schnell sehr hoch werden.
Ăbrigens: Wer eine Kreditkarte hat, sollte auch hier den Vertrag und die Konditionen prĂŒfen, weil hier oft eine Reisekrankenversicherung inkludiert ist.
Krank im Urlaub: AU nötig oder nicht?
Wird man im Urlaub krank, ist das nicht nur medizinisch, sondern auch arbeitsrechtlich relevant. Vor allem dann, wenn die Krankheit in die geplante Erholungszeit fĂ€llt. Arbeitnehmer haben grundsĂ€tzlich Anspruch darauf, sich erkrankte Urlaubstage nachtrĂ€glich gutschreiben zu lassen. Allerdings mĂŒssen sie die ArbeitsunfĂ€higkeit durch ein Ă€rztliches Attest nachweisen und den Arbeitgeber unverzĂŒglich informieren. Das Attest muss den Anforderungen an eine deutsche Krankschreibung entsprechen und aus dem Ausland möglichst zeitnah ĂŒbermittelt werden. Die bloĂe Mitteilung, krank zu sein, reicht laut ARAG Experten nicht aus. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mĂŒssen zudem der Krankenkasse die ArbeitsunfĂ€higkeit und deren voraussichtliche Dauer mitteilen. Privatversicherte Arbeitnehmer sind davon unabhĂ€ngig.
Quelle: ARAG SE
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