Die fünfte Jahreszeit steht vor der Tür und das perfekte Kostüm ist schon bestellt – doch was, wenn es nicht passt? Und welche Regeln gelten bei der Rückgabe von Karnevalsartikeln? Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte von Trusted Shops, erklärt, worauf Käufer*innen beim Online-Shopping von Kostümen achten sollten und welche Rechte sie haben.
Das Kostüm online zurückschicken
Dr. Carsten Föhlisch: „Wer sein Karnevalskostüm online kauft, hat grundsätzlich 14 Tage Zeit, um vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Bei mehreren Lieferungen einer Bestellung startet sie erst mit dem letzten Paket. Falls der Händler nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert, kann sich die Frist sogar um ein Jahr verlängern.“
Aber Achtung: Nicht alle Kostüme und Accessoires können problemlos retourniert werden.
„Einige Artikel sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn der Händler dies klar in den AGB oder der Widerrufsbelehrung angegeben hat. Das gilt insbesondere für individuell angefertigte Kostüme. Wer also ein maßgeschneidertes Funkenmariechen-Kostüm bestellt, kann es in der Regel nicht zurückgeben. Anders sieht es bei regulären, vorgefertigten Kostümen aus – auch wenn sie reduziert sind oder auf Bestellung geliefert wurden.“
Die Rückerstattung des Betrages
Dr. Carsten Föhlisch: „Wer innerhalb der 14-tägigen Frist widerruft, hat Anspruch auf eine Rückerstattung des Kaufpreises. Der Händler muss den Betrag innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen, kann die Rückzahlung jedoch so lange verweigern, bis die Ware tatsächlich wieder bei ihm eingetroffen ist.“
Mit der Geld-zurück-Garantie auf Nummer sicher gehen
Dr. Carsten Föhlisch: „Gerade bei Erstkäufen verlangen Online-Shops oft Vorkasse oder bieten nur bestimmte Zahlungsmethoden wie PayPal oder Nachnahme an. Wer sich absichern möchte, kann auf eine Geld-zurück-Garantie setzen. Diese schützt Verbraucher*innen, wenn das bestellte Kostüm nicht geliefert wird. Der Trusted Shops Käuferschutz bietet genau diese Absicherung für Einkäufe in über 30.000 zertifizierten Shops europaweit.“
Das Kostüm wird nicht rechtzeitig geliefert
Dr. Carsten Föhlisch: „Online-Händler sind verpflichtet, klare Liefertermine anzugeben und sich daran zu halten. Sollte sich die Lieferung verzögern, können Käuferinnen nach Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen. Wer sicherstellen will, dass das Wunschkostüm pünktlich vor den Karnevalsumzügen ankommt, sollte frühzeitig bestellen – so bleibt im Notfall auch noch genug Zeit für einen Umtausch.“
Weitere Informationen: https://www.trustedshops.com/
Quelle: Trusted Shops
Die fünfte Jahreszeit steht vor der Tür und das perfekte Kostüm ist schon bestellt – doch was, wenn es nicht passt? Und welche Regeln gelten bei der Rückgabe von Karnevalsartikeln? Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte von Trusted Shops, erklärt, worauf Käufer*innen beim Online-Shopping von Kostümen achten sollten und welche Rechte sie haben.
Das Kostüm online zurückschicken
Dr. Carsten Föhlisch: „Wer sein Karnevalskostüm online kauft, hat grundsätzlich 14 Tage Zeit, um vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Bei mehreren Lieferungen einer Bestellung startet sie erst mit dem letzten Paket. Falls der Händler nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert, kann sich die Frist sogar um ein Jahr verlängern.“
Aber Achtung: Nicht alle Kostüme und Accessoires können problemlos retourniert werden.
„Einige Artikel sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn der Händler dies klar in den AGB oder der Widerrufsbelehrung angegeben hat. Das gilt insbesondere für individuell angefertigte Kostüme. Wer also ein maßgeschneidertes Funkenmariechen-Kostüm bestellt, kann es in der Regel nicht zurückgeben. Anders sieht es bei regulären, vorgefertigten Kostümen aus – auch wenn sie reduziert sind oder auf Bestellung geliefert wurden.“
Die Rückerstattung des Betrages
Dr. Carsten Föhlisch: „Wer innerhalb der 14-tägigen Frist widerruft, hat Anspruch auf eine Rückerstattung des Kaufpreises. Der Händler muss den Betrag innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen, kann die Rückzahlung jedoch so lange verweigern, bis die Ware tatsächlich wieder bei ihm eingetroffen ist.“
Mit der Geld-zurück-Garantie auf Nummer sicher gehen
Dr. Carsten Föhlisch: „Gerade bei Erstkäufen verlangen Online-Shops oft Vorkasse oder bieten nur bestimmte Zahlungsmethoden wie PayPal oder Nachnahme an. Wer sich absichern möchte, kann auf eine Geld-zurück-Garantie setzen. Diese schützt Verbraucher*innen, wenn das bestellte Kostüm nicht geliefert wird. Der Trusted Shops Käuferschutz bietet genau diese Absicherung für Einkäufe in über 30.000 zertifizierten Shops europaweit.“
Das Kostüm wird nicht rechtzeitig geliefert
Dr. Carsten Föhlisch: „Online-Händler sind verpflichtet, klare Liefertermine anzugeben und sich daran zu halten. Sollte sich die Lieferung verzögern, können Käuferinnen nach Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen. Wer sicherstellen will, dass das Wunschkostüm pünktlich vor den Karnevalsumzügen ankommt, sollte frühzeitig bestellen – so bleibt im Notfall auch noch genug Zeit für einen Umtausch.“
Weitere Informationen: https://www.trustedshops.com/
Quelle: Trusted Shops
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