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Verblasste Kassenzettel erschweren die Reklamation

Ob Spielekonsole, Fernseher oder Fahrrad: Wenn Waren innerhalb der Garantiezeit kaputtgehen, können sie reklamiert werden – am besten unter Vorlage des Kaufbelegs. Doch Vorsicht: Kassenzettel auf Thermopapier verblassen schnell, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Viele Geschäfte nutzen Thermopapier für ihre Kassenzettel. Denn die Drucker brauchen keine Farbbänder und halten lange. Doch gerade billiges Thermopapier „altert“ schnell. „Die Schrift kann bereits nach einigen Wochen oder Monaten vollständig verblassen“, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Er rät deshalb, wichtige Belege zu kopieren. Es gibt auch Apps für Smartphones, mit denen die Kassenzettel gescannt und archiviert werden können. „Im Grunde kann auch ein Foto mit dem Handy genügen“, so R+V-Experte Rempel weiter.

Thermopapier richtig aufbewahren

Bei einer Reklamation sollten Kundinnen und Kunden idealerweise neben Kopie, Scan oder Foto auch den Originalbeleg vorlegen. Damit die Schrift auf dem Thermopapier länger lesbar bleibt, sollten die Bons dunkel gelagert werden, zum Beispiel in einem Karton. Klarsichthüllen sind hingegen keine gute Idee: Die Weichmacher beschleunigen den Alterungsprozess. Dasselbe gilt für die Gerbstoffe von Geldbörsen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Wer die Quittungen in einem Karton im Keller lagert, kann ein kleines Tütchen Silica-Gel dazulegen, um das Papier vor Feuchtigkeit zu schützen. Diese Tütchen finden sich in fast allen Verpackungen von Schuhen, Elektrogeräten oder Taschen. Sie können problemlos weiterverwendet werden.
  • Wer mit einer EC- oder Kreditkarte bezahlt hat, kann unter Umständen auch den Kontoauszug oder die Kartenabrechnung als Kaufnachweis nutzen. Theoretisch ist auch eine Zeugenaussage möglich, aber in der Praxis ist das schwierig.
  • Kassenbons bestehen meist aus Thermopapier, das mit Chemikalien beschichtet ist. Das Umweltbundesamt empfiehlt deshalb, solche Kassenzettel über den Restmüll zu entsorgen, nicht im Altpapier.

Quelle: Infocenter der R+V Versicherung