Technik & Verkehr

Unfall auf der Autobahn: So verhält man sich richtig

Rechtliche Vorschriften für Unfallbeteiligte und -zeugen

Auf der Autobahn ereignen sich vergleichsweise wenige Unfälle – aber wenn, dann oft mit schlimmen Folgen. So passierten 2018 nur 6,7 Prozent aller Unfälle auf der Autobahn, jedoch starben dabei knapp 13 Prozent aller im Straßenverkehr Getöteten. Auch die Zahl der Verletzten ist hoch: Knapp 33.000 Menschen wurden in Verkehrsunfällen auf der Autobahn verletzt. „Um sich selbst und andere in dieser Gefahrensituation zu schützen, gilt es, einige grundlegende Vorschriften zu befolgen“, erklärt Frank Preidel von der Kanzlei Preidel und Burmester, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partner-Anwalt von ROLAND Rechtsschutz.

Fahrzeug verlassen, aus der Gefahrenzone retten, Warndreieck aufstellen

Auch wenn dies in einem Schockmoment oft schwierig ist, sollten Betroffene nach einem Unfall vor allem Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen. Zunächst gilt es, den Warnblinker anzustellen und die Warnweste anzuziehen, die sich immer im Fahrzeug-Innenraum befinden sollte. „Bleiben Sie dann unter keinen Umständen in Ihrem Fahrzeug sitzen, sondern verlassen Sie Ihren Wagen und retten sich aus der Gefahrenzone. Beobachten Sie hierfür den nachfolgenden Verkehr und verlassen Sie Ihr Fahrzeug immer auf der Seite, die sich näher an der Leitplanke befindet“, erklärt Frank Preidel.

Um den Unfall für die anderen Verkehrsteilnehmer erkennbar zu machen, müssen die Fahrzeug-Insassen die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern. Hierfür wird ein Abstand zwischen 150 und 400 Metern empfohlen. Hierbei können die Begrenzungspfosten zur Orientierung dienen, die immer in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. „Bewegen Sie sich dabei aus Sicherheitsgründen immer hinter der Leitplanke und machen Sie durch Bewegungen mit dem Warndreieck auf sich aufmerksam“, rät Frank Preidel.

Einsatzkräfte informieren und erste Hilfe leisten

Nachdem die Unfallstelle gesichert wurde, müssen sich die Unfallbeteiligten gegebenenfalls um Verletzte kümmern. „Wenn mindestens eine Person verletzt wurde, müssen Sie auf jeden Fall den Notruf wählen“, erklärt Frank Preidel. „Informieren Sie die Einsatzkräfte über alle wichtigen Umstände und geben Sie detaillierte Informationen zum Zustand der Verletzten weiter. Erst dann sind Sie dazu verpflichtet, sich um die Verletzten zu kümmern und erste Hilfe zu leisten.“

Allerdings muss man nicht bei jedem Unfall den Notruf wählen. „Handelt es sich nur um einen Blechschaden, können Sie darauf verzichten“, erklärt der Verkehrsanwalt. „Dann sollten Sie aber auf jeden Fall Ihre Daten mit den anderen Unfallbeteiligten austauschen und den Unfallhergang zum Beispiel mit Fotos oder einer Skizze dokumentieren.“ Diese Informationen sind wichtig, um den Unfall später bei der Versicherung geltend zu machen und um die Schuldfrage zu klären.

Besondere Vorschriften für einen Lkw-Unfall

Aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts stellen Lkw in einem Unfall immer eine besondere Gefahr dar. „Wenn Sie in einen Unfall mit einem Lkw verwickelt sind, gelten zunächst die gleichen Vorschriften, die Sie auch nach einem Pkw-Unfall befolgen müssen“, erklärt Frank Preidel. Sie müssen dann die Unfallstelle absichern, erste Hilfe leisten und die Rettungskräfte informieren. „Anders verhält es sich, wenn der Lkw Gefahrgut geladen hat, also zum Beispiel explosive, giftige oder entzündbare Stoffe. Dann sollten Sie grundsätzlich mindestens 60 Meter Abstand zur Unfallstelle halten, auch wenn es zu Verletzten gekommen ist“, so Preidel. Den Gefahrenbereich dürfen dann nur speziell geschulte Einsatzkräfte betreten.

Wenn der Unfall vor einem geschehen ist

Auch für den nachfolgenden Verkehr kann ein Unfall sehr gefährlich sein. Denn oft wird zu wenig Abstand eingehalten, weshalb es zu weiteren Auffahrunfällen kommt. „Wenn Sie einen Unfall bemerken, müssen Sie Ihre Geschwindigkeit reduzieren und die Warnblinkanlage einschalten. Kommt der Verkehr ins Stocken, müssen Sie außerdem für die Rettungsfahrzeuge eine Rettungsgasse bilden“, erklärt Frank Preidel. Wer dies nicht befolgt, wird vom Gesetzgeber hart bestraft. Nach der neuen Straßenverkehrsordnung gibt es hierfür ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, 2 Punkte im Zentralregister in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. „Außerdem werden Fahrer, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen, mit 240 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft“, so Preidel.

Wenn man das Ende des Staus an der Unfallstelle erreicht hat, muss man sich im Reißverschlussverfahren einordnen und darf nicht an der Unfallstelle stehenbleiben. „Sogenannten Gaffern, die langsam vorbeifahren oder gar Fotos oder Videos von der Unfallstelle anfertigen, drohen ebenfalls harte Konsequenzen“, so Frank Preidel. „Denn die Bildaufnahme einer hilflosen Person stellt nach § 201a des Strafgesetzbuches eine Straftat dar, die nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann.“

Weitere Rechtstipps finden Sie auf unserer Website unter http://www.roland-rechtsschutz.de/rechtstipps

Quelle: ROLAND Rechtsschutz